Sozialbürgerhaus
Das städtische Sozialbürgerhaus (SBH) ist der wohnortnahe Ansprechpartner für Angebote und Leistungen des Sozialreferates und des Jobcenters der Stadtverwaltung München.
Terminvereinbarungen
In allen Sozialbürgerhäusern richtet sich die Zuständigkeit der Dienststellen nach der jeweiligen Wohnadresse. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, arbeiten die Sozialbürgerhäuser grundsätzlich mit Terminvereinbarungen.
Außerhalb der Sprechzeiten des Sozialbürgerhauses stehen Notdienste zur Verfügung
Welches wo ?
Die 13 Sozialbürgerhäuser Münchens haben folgende Bezeichnungen und Zuständigkeitsbereiche:
- Das Sozialbürgerhaus Mitte ist zuständig für die Stadtbezirke Altstadt - Lehel, Ludwigvorstadt - Isarvorstadt, Maxvorstadt.
- Das Sozialbürgerhaus Schwabing - Freimann ist zuständig für die Stadtbezirke Schwabing-West, Schwabing - Freimann.
- Das Sozialbürgerhaus Orleansplatz ist zuständig für die Stadtbezirke Au - Haidhausen, Bogenhausen.
- Das Sozialbürgerhaus Sendling ist zuständig für die Stadtbezirke Sendling, Sendling-Westpark.
- Das Sozialbürgerhaus Laim - Schwanthalerhöhe ist zuständig für die Stadtbezirke Schwanthalerhöhe, Laim.
- Das Sozialbürgerhaus Neuhausen - Moosach ist zuständig für die Stadtbezirke Neuhausen - Nymphenburg, Moosach.
- Das Sozialbürgerhaus Milbertshofen - Am Hart ist zuständig für die Stadtbezirke Milbertshofen, Am Hart.
- Das Sozialbürgerhaus Berg am Laim - Trudering-Riem ist zuständig für die Stadtbezirke Berg am Laim, Trudering - Riem.
- Das Sozialbürgerhaus Ramersdorf - Perlach ist zuständig für den Stadtbezirk Ramersdorf - Perlach.
- Das Sozialbürgerhaus Giesing - Harlaching ist zuständig für die Stadtbezirke Obergiesing, Untergiesing-Harlaching.
- Das Sozialbürgerhaus Plinganserstraße ist zuständig für die Stadtbezirke Hadern, Thalkirchen - Obersendling - Fürstenried - Forstenried - Solln.
- Das Sozialbürgerhaus Pasing ist zuständig für die Stadtbezirke Pasing - Obermenzing, Aubing - Lochhausen - Langwied, Allach - Untermenzing.
- Das Sozialbürgerhaus Feldmoching - Hasenbergl ist zuständig für den Stadtbezirk Feldmoching - Hasenbergl.
Was bzw. wofür zuständig ?
- Hilfen für Akute Wohnungslosigkeit: Wohnungslose Münchnerinnen und Münchner wenden sich an die Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration. Sie ist für das ganze Stadtgebiet zuständig.
- Gehörlose: Bürgerinnen und Bürger aus dem ganzen Stadtgebiet wenden sich an den Sozialdienst für Gehörlose im SBH Laim - Schwanthalerhöhe.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus der Erstaufnahmeeinrichtung (Baierbrunnerstraße 14) und deren Dependancen (Tischlerstraße 30 und Heidemannstraße 50) wenden sich an das Sozialbürgerhaus Plinganserstraße.
- Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus dem übrigen Stadtgebiet wenden sich an Abteilung „Zentrale Wohnungslosenhilfe“ im Amt für Wohnen und Migration.