Zensur

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Zensur ist die staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen, die über das allgemeine Strafrecht hinausgehen.

1. Weltkrieg

Im 1. Weltkrieg hatte das Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums aufgrund des Kriegszustands Zensurbefugnisse.

Drittes Reich

Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des Deutschen NachrichtenbürosW, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.

Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung im Reichsministerium für Volksaufklärung und PropagandaW für ausgewählte Journalisten gehalten. Es ergingen an die Medien bis ins Detail gehende Weisungen und Verbote bezüglich der Berichterstattung. Es gab genaue Sprachregelungen darüber, in welcher Tendenz Ereignisse herausgestellt werden und in welchem Umfang sie behandelt werden sollten. Dazu gehörten sogar Details wie die Größe der Überschriften und die Plazierung bestimmter Beiträge. Es gab Anweisungen, zu welchen Themen keine Eigenrecherche erlaubt war, und welche Themen vollständig zu unterdrücken waren. Diese Weisungen gab es in drei verschiedenen Vertraulichkeitsstufen, zur wortwörtlichen Verwendung, zur indirekten Weitergabe ohne Quellenangabe und drittens Weisungen mit streng vertraulichem Charakter, bei denen die Verletzung der Geheimhaltungspflicht als LandesverratW bestraft wurde. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.[1]

Am 22. September 1933 wurde die ReichskulturkammerW geschaffen, ihre sieben Kammern fungierten als Gatekeeper (Nachrichtenforschung)W: Die ReichsschrifttumskammerW für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der ReichsrundfunkkammerW waren. Aufgenommen wurde nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllte.[2] [3] [4] Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffentlichen Aufgabe.[5]

Etymologie

Zensur aus dem Lateinischen censura

Hinweise auf Artikel zu dem Thema

Einzelnachweise

  1. herausgegeben Léon PoliakovW, Das Dritte Reich und seine Denker, S. 446[1], Im Gegensatz zum HochverratW schwächt der LandesverratW den eigenen Staat in seiner Sicherheit gegenüber ausländischen Staaten.
  2. Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Heinrich LammersW zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941
  3. Dr. Olaf Simons, Universität Gotha: Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Lammers zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur
  4. Deutsche Geschichte in Dokumenten und Bildern (DGDB): https://germanhistorydocs.ghi-dc.org/sub_doclist.cfm?sub_id=179&section_id=13&language=german
  5. Pressechronik 1933: Schriftleitergesetz


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