Alfons Falkner von Sonnenburg
Alfons Falkner von Sonnenburg (* 20. Oktober 1851 in Zweibrücken; † 1. März 1929 in Nizza [1]) war von 1. August 1914 bis 1. Oktober 1919 Pressereferent des Bayrischen Kriegsministeriums.
Soziale Herkunft
Der Adel der Familie Falkner von Sonnenburg ist jüngeren Datums. Kurfürst Karl Albrecht nobilitierte 1727 den Umgeldner und Landgerichtsschreiber im oberpfälzischen Auersbach, Johann Michael Balthasar Falkner von Sonnenburg.[2]
Falkner von Sonnenburg gehörte offensichtlich zu jenen Steuerbeamten, denen ihr Amt genügend Einkünfte brachte, sodass die Grundbesitz erwerben konnten und damit in den grundbesitzenden Adel aufstiegen. In der Generation vor dem späteren Leiter der Münchner Zensurstelle, Alfons Falkner von Sonnenburg, tat sich allerdings ein sozialer Bruch auf. Der Großvater Jakob Martin Falkner von Sonnenburg erscheint in den bayerischen Adelsmatrikeln och als Grundherr auf Kirchenreinbach und Kürmreith. Er heiratete allerdings in erster Ehe mit Elisabeth Ibscher eine Bürgerliche, während seine zweite Frau, Margarete von Burger, das Adelsprädikat trug. Offensichtlich erfolgte dann eine Gütertransaktion, denn Jakob Martins ältester Sohn, Max Ignaz, erscheint als adeliger Grundherr auf Hammerschrott in der Oberpfalz. Schon der zweite Sohn Karl Josef, wurde königlich bayerischer Notar in Moosburg [3]und hatte im Gegensatz zu seinem älteren Bruder keinen Landbesitz. Das gleiche gilt für den dritten Sohn, August, den Vater des Pressereferenten, der Hauptmann bei der bayerischen Gendarmerie wurde.
Die beiden jüngeren Söhne gehören also nicht mehr zu dem Stand der adeligen Grundbesitzer, sondern treten als königliche Beamte auf.
August Falkner von Sonnenburg heiratete mit Caroline von Belli di Pino eine Tochter eines bayerischen Beamten aus briefadeliger Familie. Die Familie Bellini di Pino kam aus Sala am Comersee und ließ sich dann in Altdorf in der Pfalz nieder. Der Vater der Caroline von Belli di Pino war ebenfalls Beamter und ohne Grundbesitz.
Sozial kennzeichnend ist hier also der Übergang vom grundbesitzenden Adel zum Beamtenstand, für den der adelige Name in der Zeit der Restauration eine Empfehlung war.
Der sozialen Herkunft nach deutete nichts darauf hin, dass der am 20. Oktober 1851 in Zweibrücken/Pfalz geborenen Alfons Falkner von Sonnenburg als fast siebzigjähriger dem sozialistischen Gedankengut näher stehen sollte als dem monarchistischen. [4]
Eintritt in das bayerische Kadettencorps
Für den Sohn des Gendarmeriehauptmanns August Falkner von Sonnenburg und dessen Ehefrau Caroline, eine geborene Belli di Pino bildete süddeutsches Bildungsgut den familiären Hintergrund. Der Eintritt in das bayerische Kadettencorps deutete auf eine geschlossene militärische Laufbahn, deren anfänglicher Verlauf zu hohen Erwartungen berechtigte.
1870-1871 Deutsch-Französischer Krieg
Den Deutsch-Französischer KriegW überlebte er als junger Ordonanzoffizier die Schlacht bei WörthW sowie die Schlacht von SedanW.
1885 bis 1887 Hauptmann im Generalstab
1885 wurde er im Range eines Hauptmanns in den Generalstab versetzt.
Die Falkner von Sonnenburg eigene, von Gegnern und Freund gleichermaßen gerühmte überragende Intelligenz, verbunden mit unerhörter geistiger Elastizität dazu eine äußerst geshickte Hand im Umgang mit seinen Untergebenen, waren auch seinen militärischen Vorgesetzten nicht entgangen. Diese Gaben schienen ihn für eine weitreichende militärische Laufbahn zu prädestinieren.
1886 bis 1887 Lehrer an der Kriegsakkademie
Ab 1886 unterrichtete er als Lehrer an der Kriegsakademie in München. Zu seinen Schülern gehörte auch sein späterer höchster Vorgesetzter, Philipp von HellingrathW, von 1916 bis 1918 bayrischer Kriegsminister.
1877 bis 1886 Ehe mit Emma Mater
1877 heiratete der katholische Offizier die in Sydney geborene Emma Mater. Die Braut gehörte der anglikanischen Kirche an. Das Kriegsministerium merkte anlässlich der Erlaubnis zur Heirat die „eigentümlichen Vermögensverhältnisse der Braut“ an. Schon nach neun Jahren war Sonnenburg Witwer; sein Frau verstarb am 12. November 1886. In den folgenden Jahren verschlechterte sich sein physischer und psychischer Gesundheitszustand. Im Hinblick auf dies ungünstige Konstellation ist auch der weitere, wenig glückliche Verlauf der Sonnenburgschen militärischen Laufbahn zu sehen.
1887 bis 1888 Ehrengerichtsverfahren
Im Raum stand Missbrauch von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB. Als Angehöriger des Generalstabes wurde der Sachverhalt nicht durch ein Strafgericht, sondern durch ein militärisches Ehrengericht sanktioniert.
Der dominante Charakter von Sonnenburgs, äußerte gegenüber einem sich nicht willfährig verhaltenden Zeugen, die damals gesellschaftlich akzeptierte Form der Morddrohung, er forderte ihn zum Duell auf, was eine weitere Sanktion durch ein Ehrengericht zur Folge hatte. In den Jahren 1887 bis 1888 trafen in kurzer Zeit drei militärische Bestrafungen, deren Auswirkungen und Hintergründe nicht spurlos an der Persönlichkeit des späteren Pressereferenten vorbeigehen konnten und nach eigener Anschauung auch nicht gingen.[5]
Das gesellschaftliche Auftreten Sonnenburgs während einer Übungsreise mit jüngeren Offizieren der Kriegsakademie Ende des Jahres 1886 zog stark belastende Gerüchte über die Person des Taktiklehrers Sonnenburgs nach sich, denen er sich durch die Beantragung eines Ehrengerichtsverfahrens, allerdings verspätet nach dem im damaligen Offizierskorps herrschenden Ehrenkodex, zu entledigen suchte. Seine Versetzung vom Generalstab zur Truppe war die Folge. Der Spruch des aus Offizieren bestehenden Ehrengerichtes lautete: „Schuldig der Gefährdung der Standesehre“. Mit diesem Schuldspruch war eine Verwarnung verbunden. Der für Sonnenburg unerwartete Ausgang des Verfahrens scheint eine Überforderung seiner Nervenkraft zur Folge gehabt zu haben. Sonnenburg forderte den Hauptzeugen aus seinem Verfahren zum Duell, mit der Begründung, die Aussage vor Gericht sei falsch gewesen. Daraus ergab sich zunächst einmal eine strafrechtliche Verurteilung Sonnenburgs, die jedoch in Offizierskreisen alles andere als belastend angesehen wurde. Die verhängnisvolle Folge war vielmehr, dass die in der Duellforderung enthaltene Beschuldigung nun ein zweites Verfahren in Gang setzte, dem der Geforderte sich stellen musste. Das Verfahren endete mit einem einstimmigen Freispruch für den von Sonnenburg beschuldigten Offizier. Damit erhielt Sonnenburgs bisheriges hohes Ansehen im Offizierscorps den entscheidenden Schlag, des seine militärische Karriere unüberwindlich auf Jahre hinaus belasten sollte. Die enge Verbindung der beiden Ehrengerichtsverfahren beschäftigte zwangsläufig auch die als Gutachter tätigen Vorgesetzten bei der Truppe und im Kriegsministerium. Geradezu vernichtend fielen nun die Bemerkungen über die charakterliche Seite des Sonnenbergschen Wesens aus. So hieß es:“von Sonnenburg suchte ein Opfer, das er von der Öffentlichkeit verantwortlich machen wollte“ [6]
Zu der Person des Zeugen, den Sonnenburg zur Untermauerung seiner Beschuldigung zitiert hatte, wurde vom Kriegsministerium die Anschauung vertreten Sonnenburg habe sich unter Ausnutzung seiner Autorität als Lehrer eines jungen untergebenen Offiziers bedient. [7]
Wohl der schwerwiegendste Vorwurf der einem als Lehrer eingesetzten Offizier gemacht werden könne: In den Akten des Kriegsministeriums hieß es, Sonnenburg habe versucht, „durch Täuschung, Überredung und Missbrauch seiner über diesen jungen Offizier wohl bewußten Autorität als Vorgesetzter und älterer Freund unter Benutzung der durch Krankheit und Morphingenuß herbeigeführten Abspannung zur Abgabe einer einen Offizier … schwer belastenden schriftlichen Erklärung zu veranlassen“.
Sonnenburg kam das vom Korpsgeist getragene Verhalten und Denken des Offiziersstabes in weitem Maße zugute. So versuchte Generalmajor Ignaz von GodinW, dem bisher so geschätzten Sonnenburg eine Art goldener Brücke zu bauen, als er schrieb:
Es wird sich nun fragen, hat Sonnenburg wider besseres Wissen die erwähnten Beschuldigungen erhoben, dann richtete sich die Spitze seiner Anklage gegen ihn selbst – oder aber war er seinersseits in einem Irrtum befangen, dann wird er Anlaß nehmen müssen, die dem … zugefügten schweren Beleidigungen zu widerrufen.[8]
Das zweite Ehrengerichtsverfahren gegen Sonnenburg endete zunächst mit einem Freispruch, der jedoch weder vom Divisionskommandeur noch vom Kriegsministerium angenommen wurde. Mit dem Hinweis auf Sonnenburgs eigene Verteidigungsschrift wurde der Vorwurf der Rachsucht erhoben. Sonnenbug hatte in seiner Verteidigungsschrift erklärt, wenn er rehabilitiert worden wäre, hätte er nichts unternommen. Einer der Gutachter forderte nun sogar die Entlassung Sonnenburgs „mit schlichtem Abschied“
Sonnenburg erkannte wie unhaltbar seine Position in dieser Situation war, er nahm seine Beschuldigungen zurück und entschuldigte sein Verhalten durch den Hinweis auf seine völlige nervliche Überreizung“.
Die Entscheidung des dritten Ehrengerichts muss in Anbetracht der von höherer Seite bereits geäußerten Ansichten als besonders günstig angesehen werden. Von 44 stimmberechtigten Offizieren entschieden sich 15 für eine Entlassung mit schlichtem Abschied, 29 sprachen sich jedoch für eine Verwarnung aus, mit dem Hinweis auf den früheren guten Ruf Sonnenburgs. Einen Antrag auf weitere Verschärfung des Urteils lehnte auch das Kriegsministerium mit der Bemerkung ab, dass Sonnenburgs „dienstliche Stellung nach abermals eingetretener Verwarnung auf die Dauer nicht haltbar sei und daher aus dienstlichen Erwägungen sein Ausscheiden, wenn auch im Hinblick auf seine sonstigen Qualitäten, unter Zugeständnis eines ehrenvollen Abschieds, notwendig sein werde“. [9] Auch ein verständnisvoller Vorgesetzter Sonnenburgs weist auf die persönliche, sicher nicht leicht zu bewältigende Situation hin, die sich mit der Versetzung vom Generalstab zur Truppe ergeben hage, „vernichtete sie doch manche Hoffnung“. Mit dem Hinweis, dass ja durch das dritte Ehrengerichtsverfahren eine Verwarnung ausgesprochen worden sei, begründete er auch die Möglichkeit für ein weiteres Verbleiben Sonnenburgs in der Armee.[10] Gegen Ende des Jahres 1888, noch während das letzte Ehrengerichtsverfahren im Gange war, stellte Sonnenburg ein Urlaubsgesuch, in welchem er um die Erlaubnis für einen mehrmonatigen Erholungsurlaub an der italienischen Rivera bat. Die Notwendigkeit diese Urlaubs begründete er mit „Schlafstörungen, Schlaffheit, Erregung, deprimierenden Stimmungen und Konzentrationsmängel“. Die Ursache hierfür sah er in der außergewöhnlichen nervlichen Belastung, welche die drei Ehrengerichtsverfahren mit sich gebracht hatten. Die Urlaubsgenehmigung wurde ihm unter der Auflage erteilt, den Abschluss des letzten Verfahrens abzuwarten.[11]
1889 Aufenthalt in der Heilanstalt Neu-Wittelsbach
Der psychische Gesundheitszustand verschlechterte sich offenbar. Zu Beginn des Jahres 1889 wurde ein längerer Aufenthalt im Krankenhaus Neuwittelsbach laut ärztlichem Gutachten notwendig. Nach der Genesung tat von Sonnenburg wieder Dienst in der Truppe.
Die nachhaltige Wirkung der drei Ehrengerichtsverfahren auf Sonnenburgs militärische Laufbahn zeigen die folgenden Stellungnahmen seiner militärischen Vorgesetzten besonders deutlich. In dem Qualifikationsbericht des Jahres 1890 schlug der unmittelbare Vorgesetzte Sonnenburgs für die Verwendung in der Adjutantur, im Generalstab oder an einer Lehranstalt vor. In der übergeordneten militärischen Instanz wurde jedoch die Meinung vertreten;[12]
Die Vorgänge, welche vor nicht langer Zeit zu einer ehrengerichtlichen Verwarnung von Sonnenburgs geführt haben, bekunden eine so hochgradige Leidenschaftlichkeit seinerseits, dass ich noch auf Jahre hinaus seine Verwendung in besonderen Funktionen, auch wenn er technisch noch so fähig dazu ist, nicht empfehlen möchte.
1891 wurde er zum Major, ohne Planstelle ernannt. Als 1892 die Ernennung Sonnenburgs zum Bataillonskommandeur erwogen wurde, schrieb der zuständige General der Infantrie:[13]
Gerade die besondere geistige Begabung desselben gebietet – infolge der bekannten Vorkommnisse – große Vorsicht in dessen Verwendung als Erzieher eines Offizierskorps, in so lange er durch seine Führung in und außer Dienst und seine an den Tag tretenden Anschauungen nicht volle Garantie bietet für entsprechende Wandlung seiner zu jener Zeit an den Tag gelegten Grundsätze und Charaktereigenschaften.
Im Juli 1893 wurde er zum Bataillonskommandeur ernannt.
Militärischen Qualifikationsberichte
Den Aussagewert der alljährlich verfassten militärischen Qualifikationsberichte wird man in Anbetracht der Tatsache, dass es sich dabei immer um eine Wiedergabe persönlicher Eindrücke der Gutachter handelt, nicht zu hoch einschätzen dürfen, allein, sie übten bestimmenden Einfluss auf den weiteren Fortgang einer jeden Offizierslaufbahn aus; darüber hinaus vermitteln sie ein anschauliches Bild davon, welche Einschätzung der beurteilte Offizier zu einem bestimmten Zeitpunkt durch seine vorgesetzten Offiziere erfuhr. Zur Veranschaulichung soll hier der letzte Qualifikationsbericht aus Sonnenburgs aktiver Offizierslaufbahn größtenteils wiedergegeben werden:[14] Major Falkner von Sonnenburg ist ein hervorragend begabter, gebildeter und strebsamer Offizier mit reichem Wissen und scharfem Verstande, von großer geistiger Elastizität und vielseitiger körperlicher Gewandtheit – doch werden durch den Gebrauch von Stimulationsmitteln seine physischen und geistigen Kräfte bei großen Strapazen des Körpers rasch und bedeutend herabgemindert. Er ist gewandter Dialektiker und lässt ihn seine ausgesprochen kritisch angelegte Natur häufig in Grübeleien, Wortklaubereien und Spitzfindigkeiten sich verlieren … Auf die wissenschaftliche Fortbildung der Offiziere wirkt er durch zweckentsprechende Belehrung in sehr zahlreichen Vorträgen, in Kriegsspielen und bei Übungen im Gelände vorteilhaft ein, jedoch ohne seine Untergebenen zu eigener Produktion besonders anzuregen. Gegen Untergebene ist er im ganzen wohlwollend und versteht, dieselben nach ihrer Eigenart richtig zu beurteilen; in der Behandlung derselben lässt er sich aber vielfach von momentanen Eindrücken und Regungen beeinflussen. Er ist gesellschaftlich sehr gewandt und trägt im persönlichen Verkehr mit Vorgesetzten ein übertrieben aufmerksames, zuvorkommendes und mitunter außerordentlich bescheidenes Wesen zur Schau. Unabhängig tätig und eifrig bestrebt, sein Wissen und Können zur Geltung zu bringen, machen ihn schrankenloser Ehrgeiz und maßlose Selbstschätzung sehr empfindlich, unruhig, nervös und unkameradschaftlich und zu einem schwierigen Untergebenen. Für seinen gegenwärtige Stellung ist vom Sonnenburg geeignet, zum Generalstabsoffizier erachte ich ihn nicht geeigenschaftet. Damit wurde zum zweiten Mal eine Beförderung Sonnenburgs übergangen.
1895 Versetzung in den Ruhestand
Gegen Ende desselben Jahres, 1895, nahm er als Major seinen Abschied „mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform mit dem für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen“.
Bereits im Jahre 1892 hatten Sonnenburg, seinen weitgespannten Interessen entsprechend, eine Reise unternommen, die in Österreich beginnend, nach Ungarn, Bulgarien, in die Türkei und nach Griechenland führte.
Der erst 44-jährige Offizier zog sich nach seiner Pensionierung vom öffentlichen und gesellschaftlichen Leben fast ganz zurück und lebte mehrere Jahre in Holzkirchen, wo er sich mit militärisch philosophischen Studien beschäftigte.[15]
Als militärischer Berichterstatter verschiedener deutscher Tageszeitungen, vornehmlich der Münchner Neuesten Nachrichten, unternahm er häufig weite Auslandsreisen, die sein politisches und journalistisches Auge maßgeblich geschärft haben dürften.[16]
1922 warnte von Sonnenburg Friedrich Wilhelm FoersterW, dass dessen Name auf der Hitliste von Femeorganisationen stünde, worauf dieser das Deutsche Reich verließ.[17]
Literatur
- Doris Fischer: Die Münchner Zensurstelle während des Ersten Weltkrieges. Alfons Falkner von Sonnenburg als Pressereferent im Bayerischen Kriegsministerium in den Jahren 1914 bis 1918/19. Phil. Diss., LMU München, Dissertationsdruck Schön, 1973 - 313 S.
Einzelnachweise =
- ↑ Beiträge zu einer historischen Strukturanalyse Bayerns im Industriezeitalter, Duncker u. Humblot, 1968, S. 95
- ↑ Genealogisches Handbuch des in Bayern immatrikulierten Adels, Bd.1 1956, S. 786-789
- ↑ *Anna Falkner von Sonnenburg * 1823 † 1872
- Ludwig Falkner von Sonnenburg * 1843 † 1877
- Karl Falkner von Sonnenburg * 1811 † 1883, Notar
- Therese Falkner von Sonnenburg * 1871 † 1898 Moosburg; [1]
- ↑ Anfang des 20. Jahrhunderts hielt von Sonnerburg Vorträge bei Veranstaltungen des Alldeutschen Verbandes, in seiner Zeit als oberster Zensor während des ersten Weltkrieges aggierte er geschickt gegen die Alldeutschen, 1968 wurde der Versuch unternommen, den Beweis zu führen, dass Sonnenburg, „zu Unrecht von konservativer Seite verdächtigt wird, mit der äußersten Linken, d.h. den Revolutionären vom November 1918 sympathisiert zu haben“. So Willy Albrecht: Entstehung einer Revolution, Berlin 1968. S. 95 und 182. Albrecht verweist dabei auch auf den Aufsatz von Heinrich Lutz: Deutscher Krieg und Weltgewissen, in ZBLG. Bd. 25 (1961), in dem auf die „heftige und teilweise bösartige Kritik in alldeutschen und nationalen Kreisen“ (S. 479) an Sonnenburg hingewiesen wird. Sonnenburg sympathisierte mit den Linken und sah in einer sozialistischen Wirtschaftsordnung die Zukunft gesichert, wie er es in seiner Darstellung der Entwicklung der deutschen Parteien seit 1914 ausdrückte, als er sich fast siebzigjährig um den Posten eines Pressereferenten beim Ministerpräsidenten Kurt Eisner bemühte. Doris Fischer sah es nicht als ihre Aufgabe, die Person ihrer historischen Untersuchung gegen frühere Angriffe und die damit verbundene „Verdachtsmomente in Schutz zu nehmen“. Allein der verwendete Terminus „Verdacht“ beinhaltet bereits ein abwertendes Moment, das in diesem Zusammenhang außer acht gelassen werden kann. Das Recht auf eine eigene politische Meinung bestand auch schon in den Tagen des Ersten Weltkrieges.Es ist die Aufgabe dieser Arbeit, im Rahmen des Möglichen, allein gestützt auf das vorhandene Aktenmaterial die konkreten Aussagen Sonnenburgs, die im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Pressereferent stehen, aufzuzeigen. Der politische Standort kann daher nicht Gegenstand der Kritik oder der Zustimmung sein. Die Ausarbeitung des politischen Standortes Sonnenburgs ist daher allein aus rein sachlichen Gründen notwendig – und das Ergebnis ist, dass Sonnenburg eindeutig in den Tagen nach der Revolution auf der Seite des USPD- Ministerpräsidenten Kurt Eisner gestanden hat. Wenn Albrecht meint, allein die Tatsache, dass Sonnenburg den Rat gegeben hat, die USPD schärfer zu überwachen, beweise hinreichend die „Unhaltbarkeit der Geschichtslegende“ (S. 282 Anm. 17) so muss man ihm der durchaus richtigen Aussage von Heinrich Lutz: Deutscher Krieg und Weltgewissen, in ZBLG. Bd. 25 (1961) S. 481, antworten, dass Sonnenburg stets eine Diagonale zwischen seiner persönlichen Intention und den Umständen zu ziehen hatte, deren Komponenten oft nicht mehr rekonstruierbar sind.“ In einigen Fällen verdichtet sich der Eindruck, dass diese Diagonale die Form von “Scheinmanövern“ annahm. Betrachtet man die Aussage Sonnenburgs nach den Tagen der Novemberrevolution, so kann man der These von Heinrich Lutz vorbehaltlos zustimmen. Dies gilt auch für den angeführten Fall in der Frage der Behandlung der USPD
- ↑ KA. Mkr. 17611, Bl. 123; KA. OP. 12469, o.Bl.
- ↑ KA. Mkr. 17612, Bl. 14
- ↑ Der von Sonnenburg benannte Zeuge erklärte später, er habe seine Aussage nun unter dem Einfluss seine verehrten Lehrers und Vorgesetzten Sonnenburg abgeben. Dem Offizier wurde in einen weiteren Verfahren wegen unkorrekter und fahrlässiger Mitteilungen eine Verwarnung wegen Gefährdung der Standesehre erteilt. KA m., 1766612, B. 9 und 10.
- ↑ KA. Mkr. 17612, B. 9
- ↑ KA. Mkr. 17612, B. 116
- ↑ KA. Mkr. 17612, B. 116
- ↑ KA. OP. 12469, o. Bl.
- ↑ KA. OP. 12469, o.Bl.
- ↑ Qualifikationsbericht von 1892 KA. OP. 12469, o. Bl.
- ↑ KA.OP. 12469 = Personalakte Sonnenburg. - Auffallend ist bei einem Vergleich der vorgängigen Berichte, dass Lob und Kritik immer wieder an den gleichen Punkten einsetzen. Die verschärfte Kritik, die gerade im Qualifikationsbericht 1895 eintritt, regt zu der Überlegung an: Wollte man Sonnenburg in Anlehnung an frühere Erwägungen den Abschied deutlich nahelegen?[2]
- ↑ Vgl. MNN, 82 Jg. Nrl 70 (1929= vom 12. März 1929, S. 14 Im Innendeckel der Personalakte findet sich die Todesanzeige aus den MNN sowie ein kurzer Nachruf
- ↑ Nach seinem Austritt aus der Armee scheint sich Sonnenburgs Interesse stärker dem publizistischen Wirken zugewandt zu haben. So findet sich auch in den alldeutschen Blättern die Notiz: „In der Ortsgruppe München hielt sich am 12. v. M (vorigen Monats) Herr Major a. D. Falkner von Sonnenburg über die Machtverhältnisse in Ostasien einen Vortrag, der sehr gut besucht war und reichen Beifall fand.“ In: Alldeutsche Blätter, 4.1.1902, XII. Jg., Nr. 1. S. 5
- ↑ Von dem bayerischen Oberst Alfons Falkner von Sonnenburg gewarnt, daß sich sein Name auf den Abschußlisten der Femeorganisationen befinde und ihm wie Walter Rathenau die Ermordung durch Rechtsradikale drohe, floh Foerster aus Deutschland und kehrte nie mehr in seine Heimat zurück. Zunächst von der Schweiz, später von Paris aus wies er die deutsche wie die europäische Öffentlichkeit vergeblich auf die vom deutschen Christoph Koch, Vom Junker zum Bürger: Hellmut von Gerlach - Demokrat und Pazifist in Kaiserreich und Republik, Meidenbauer, 2009 - 430 S., S. 154[3]