Zensur
Zensur als staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen
Die Zensur ist ein, seit der Besetzung Münchens durch Freikorpstruppen am 1. Mai 1919, antiquierter Begriff für Content-ModerationW.
Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der Die WeltbühneW und Spiegel-AffäreW, ihre Grenzen.
Am 5. Dezember 1933 wurde, mit der Gründung des Deutschen NachrichtenbürosW, der Nachrichtenhandel im Deutschen Reich zentralisiert und verstaatlicht.
Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung im Reichsministerium für Volksaufklärung und PropagandaW für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten. Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.[1]
Am 22. September 1933 wurde die ReichskulturkammerW geschaffen, ihre 7 Kammer fungierten als Gatekeeper (Nachrichtenforschung)W: Die ReichsschrifttumskammerW für Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der ReichsrundfunkkammerW waren. Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.[2] Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffentlichen Aufgabe.[3]
Etymologie
Zensur aus dem Lateinischen censura
Hinweise auf Artikel zu dem Thema
- das Pressereferat des Bayrischen Kriegsministeriums war von 1914 bis 1919 die staatliche Zensurbehörde, Leiter: Alfons Falkner von Sonnenburg
Fußnoten
- ↑ herausgegeben Léon PoliakovW, Das Dritte Reich und seine Denker, S. 446
- ↑ [1]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Heinrich LammersW zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [2][3]
- ↑ Schriftleitergesetz, [4]
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