Zensur

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Zensur als staatliche Kontrolle von Presse, Medien und weiteren Äußerungen

Die Zensur ist ein seit der Besetzung Münchens durch Freikorpstruppen am 1. Mai 1919 ein antiquierter Begriff für Content-ModerationW.

Seit der Weimarer Republik findet Pressefreiheit durch das Verfolgen von Hochverrat, beispielsweise der Die WeltbühneW und Spiegel-AffäreW, ihre Grenzen.


1933 ging das Deutsche Nachrichtenbüro in staatlichen Besitz über. Von 1933 bis 1945 wurden tägliche Pressekonferenzen der Reichsregierung für ausgewählte Journalisten gehalten, welche detaillierte Weisungen und Verbote zu Inhalt, Platzierung, Gestaltung und Umfang beinhalteten. Eigenrecherche war den Journalisten untersagt. Diese Konferenzen wurden in Protokollen dokumentiert, die am Ende des Monats vernichtet wurden.[1]

Es existierte das Reichsministerium für Volksaufklärung und PropagandaW. Ab 22. September 1933 fungierte die ReichsschrifttumskammerW als Torwächter der Autoren. Beim Rundfunk durften nur noch Journalisten arbeiten, die Mitglied in der "Reichsrundfunkkammer" waren - eine von 7 Kammern der "Reichskulturkammer". Aufgenommen wird nur, wer Goebbels' Kriterien erfüllt.[2] Das Schriftleitergesetz vom 4. Oktober 1933 erklärte Journalisten und Redakteure zu Staatsbeamten und ihre Tätigkeit zur öffenntlichen Aufgabe.[3]

Etymologie

Zensur aus dem Lateinischen censura

Hinweise auf Artikel zu dem Thema

Fußnoten

  1. Vorlage:Literatur
  2. [1]; Schreiben Joseph Goebbels, RMVP, an Hans Heinrich LammersW zu Kompetenzen des RMVP und der PPK bei der Buchzensur, Berlin, 26.6.1941, [2][3]
  3. Schriftleitergesetz, [4]


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