Feinstaub
Am 27. März 2005 wurde in München erstmals die zulässige Feinstaub-Belastung, EU-Tagesgrenzwert von 50 μg pro Kubikmeter Luft, zum 35. Mal überschritten. Im gesamten Jahr ist jedoch nur ein Überschreiten von 35 mal erlaubt. Die Stadt München hatte unter anderem eine Umleitung des LKW-Transitverkehrs geplant, wofür es jedoch an einer Rechtsgrundlage fehlte.
Am 27. September 2007 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Klage eines Münchner Bürgers gegen die Landeshauptstadt München für den Bürger, der Maßnahmen gegen überhöhte Feinstaubemissionen forderte.
Nicht gemessen wird bisher der Anteil an Ultrafeinstaub in der Luft. Durch die "Dieselzerstäuber" und die Nanopartikel werden durch Verkehr, Bautätigkeit und Industrie, sowie Müllverbrennung und Hausbrand immer größere Mengen an Ultrafeinstaub freigesetzt.
Grenzwerte
Grenzwert | gültig ab: | |
---|---|---|
24-Stunden-Grenzwert | 50 µg/m3 darf max. 35-mal im Jahr überschritten werden |
1. Januar 2005 |
Jahresgrenzwert | 40 µg/m3 (PM10) | 1. Januar 2005 |
24-Stunden-Grenzwert | 50 µg/m3 darf max. 7-mal im Jahr überschritten werden |
1. Januar 2010 |
Jahresgrenzwert | 20 µg/m3 (PM10) | 1. Januar 2010 |
Messstellen in der Stadt München
- Johanneskirchen Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Luise-Kiesselbach-Platz Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Landshuter Allee Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Lothstraße Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Prinzregentenstraße Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)
- Stachus Umweltbundesamt Feinstaub (PM10)