COVID-19-Pandemie in München

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Seit 2020 polarisiert das Coronavirus die ganze Welt. Von seinem Ursprungsort Wuhan hat sich das Virus mit dem wissenschaftlichen Namen SARS-CoV-2 auch nach München ausgebreitet.

Das Coronavirus

Geschichte

Die erste Welle

Am 27. Januar 2020 wurde erstmals in Deutschland eine COVID-19-Erkrankung bei einem Mitarbeiter der Firma Webasto aus dem oberbayerischen Landkreis Starnberg bestätigt. Er wurde im Klinikum Schwabing behandelt bzw. isoliert. Kurze Zeit später waren 13 weitere Webasto-Mitarbeiter oder indirekt deren Angehörige infiziert. Die Infektion breitete sich rasch in ganz Deutschland aus und forderte schnell auch erste Todesopfer: Allein zwischen dem 12. und 27. März kam es in einem Pflegeheim in Würzburg zu zwölf Todesfällen.

Erste Ausgangsbeschränkungen

Die Bayerische Staatsregierung unter Ministerpräsident Markus Söder erließ am 20. März 2020 eine erste Ausgangsbeschränkung wegen der neuen Infektionskrankheit Covid-19 für Bayern ab 21. März 2020 0:00 Uhr – zunächst für 14 Tage, also bis einschließlich 3. April 2020. Dieser Zeitraum wurde später mehrmals verlängert.

Das Verlassen der eigenen Wohnung war nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Dazu zählten unter anderem

  • der Weg zur Arbeit,
  • notwendige Einkäufe,
  • Arzt- und Apothekenbesuche,
  • die Hilfe für andere,
  • Besuche von Lebenspartnern, Angehörigen
  • einzeln betriebener Sport und Bewegung an der frischen Luft

Dies alles aber nur alleine oder mit den Personen, mit denen man zusammenlebt. Der Besuch von Freunden und Bekannten war untersagt. Bei Nichtbeachtung drohten Bußgelder bis zu 25.000.- €. Auch Restaurants mussten komplett schließen.

Das in der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März 2020 beschlossene Kontaktverbot für mehr als zwei Personen wurde in Bayern nicht übernommen. Es blieb bei der bayerischen Lösung.

Alle Geschäfte der Grundversorgung könnten ihre Öffnungszeiten von Montag bis Samstag bis 22 Uhr verlängern. Am Sonntag konnten sie bis 18 Uhr geöffnet sein.

Einführung eines bayerischen Infektionsschutzgesetzes

Am 25. März 2020 wurde unter dem Eindruck der Coronakrise als Ergänzung zum bundesweiten Infektionsschutzgesetz nahezu einstimmig ein Bayerisches Infektionsschutzgesetz (BayIfSG) erlassen, um Behörden bei Gesundheitsnotständen zeitlich befristet leichteren Zugriff auf medizinisches Material und Personal zu ermöglichen. Es erlaubte im Krisenfall nicht nur die Beschlagnahmung von medizinischem, pflegerischem und sanitärem Material wie etwa Beatmungsgeräten und Schutzkleidung, sondern auch die Verpflichtung geeigneter Unternehmen zur Produktion dringend benötigter Güter.[1] Im Dezember 2020 trat das Gesetz bestimmungsgemäß wieder außer Kraft, ohne je angewendet worden zu sein.

Erste Proteste gegen die Corona-Schutzmaßnahmen

Schild mit der Forderung "Abstand halten - weiter raven" auf einer Musik- und Tanzdemonstration der Initiative Mehr Lärm für München am 29. Mai 2020 in München

Im Mai 2020 kam es in vielen Städten Deutschlands – und auch in München – zu ersten Protest-Demonstrationen gegen die Einschränkungen. Neben der eigentlichen Veranstaltung auf der Theresienwiese versammelten sich etwa 2500 weitere Demonstranten auf dem Bavariaring. Die Polizei sprach Platzverweise aus, 200 Personen wurden vorübergehend in Gewahrsam genommen.[2] Schon früh mischten sich auch Rechtsextreme und Verschwörungstheoretiker unter die Demonstranten, aus denen sich bald eine neue Szene sogenannter „Querdenker“ formierte.[3]

Am 29. Mai 2020 rief die Münchner Techno- und Undergroundmusikszene mit der Initiative "Mehr Lärm für München" auf einer Musik- Und Tanzdemonstration unter dem Motto „Abstand halten - weiter raven“ gegen die Stilllegung kultureller Freiräume durch Luxussanierungen und zum Erhalt der Kultur- und Clublandschaft auf.[4][5] Sie forderte die Menschen auf, die Gefahr einer Coronainfektion durch das Einhalten von Abständen gering zu halten, sich aber gleichzeitig dem Genuss von elektronischer Musik und Tanzbewegungen hinzugeben, um die Auswirkungen der Pandemie auf Psyche und Gemüt möglichst gering zu halten. Die Forderung wurde im Zuge weiterer Demonstrationen und Raves der Münchner Undergroundmusikszene aufgegriffen und weiter verwendet.


Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie

Maskenpflicht

Die "Maskenpflicht", also das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung u.a. im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen als Teil der Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 wurde schon früh kontrovers diskutiert und im Verlauf der Pandemie auch in München immer wieder an die aktuelle Lage angepasst. Auf dem Höhepunkt der zweiten Welle im September 2020 wurde vom Krisenstab der Stadtverwaltung zur Eindämmung der steigenden Infektionszahlen die Ausweitung der Maskenpflicht auf eine generelle Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen der Innenstadt beschlossen. Eine Mund-und-Nasen-Bedeckung war zu dieser Zeit auch für Fahrten im Taxi oder in privat organisierten Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte erforderlich.

Im Herbst 2022 wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen mit dem Ende der Isolationspflicht und kurz darauf mit dem Wegfall der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr weitgehend aufgehoben.

Teststationen und Testcenter

Im Verlauf der Pandemie wurden in München zahlreiche Teststationen und -zelte für Schnelltests (Antigentests) und größere Testzentren für PCR-Tests eingerichtet. Mehrere Monate lang betrieb die Stadt in Kooperation mit dem privaten Dienstleister Aicher Ambulanz auch ein zentrales Testzentrum auf der Theresienwiese, in dem sich jeder mit Wohnsitz in München kostenlos testen lassen konnte. Später wurden weitere Testzentren im Stadtgebiet eingerichtet, für die über das zentrale Portal www.corona-teststelle.de Termine vereinbart werden können:

  • Testzentrum am Deutschen Museum (Museumsinsel 1)
  • Testzentrum am Verkehrszentrum des Deutschen Museums (Hans-Dürmeier-Weg Ecke Petra-Moll-Weg)
  • Teststelle in München Haidhausen (Rosenheimer Straße 72)
  • Teststelle Berg am Laim (Baumkirchner Straße 53)
  • Teststelle Ramersdorf (Ramersdorfer Straße 7)
  • Teststelle am SVN München Sportpark in Neuperlach (Fritz-Erler-Straße 3)

Das kommunale Testzentrum soll bis Ende Februar 2023 weiterbetrieben werden, allerdings nicht mehr am Gasteig, sondern am Rathauseck Marienplatz/Weinstraße (ehemals Sport Münzinger)[6].

Impfungen

Die COVID-19-Impfung in Deutschland ist Teil der weltweiten Impfkampagnen gegen die COVID-19-Pandemie. In Deutschland wurde von Bund und Ländern im November 2020 eine nationale Impfstrategie beschlossen. Der Bund übernimmt die Finanzierung, die Länder organisieren die Impfungen und regionale Verteilung der Impfstoffe. Am 21. Dezember 2020 erhielt der Impfstoff Comirnaty von BioNTech/Pfizer als erster die bedingte Marktzulassung in der EU. Die erste Impfung in Deutschland fand am 26. Dezember 2020 in Halberstadt statt, und zwei Tage später auch in München. Nachdem es um die Jahreswende 20/21 insgesamt nur eine geringe Zahl an Impfstoff gab, verbesserte sich die Lage ab dem zweiten Quartal 2021.

Impfungen wurden zunächst nur in Impfzentren angeboten, weil der Impfstoff teilweise auf -70°C gekühlt werden musste. Mittlerweile hat sich das Impfgeschehen in die Arztpraxen verlagert.

Eine Impftram der MVG in Pasing

Das Münchner Impfzentrum befand sich bis April 2022 in der Messe München und wurde dann verlegt an den Gasteig in der Rosenheimer Straße. Außerdem wurden regelmäßig mobile Impfungen mit Impfbussen angeboten. Von Februar bis Mai 2022 bot die Münchner Verkehrsgesellschaft auch eine Impftram als mobile Impfstation an.[7]

Im September 2023 wurde ein an die neuesten Coronavarianten angepasster Impfstoff zugelassen. Eine Impfung wird nach Stand September 2023 für über 60-Jährige und für Personen mit Vorerkrankungen empfohlen.[8]. Allgemein wird für den Winter wieder mit steigenden Fallzahlen gerechnet. Auch Großveranstaltungen wie das Oktoberfest können dazu beitragen[9].

Bußgelder

Der Bußgeldkatalog „Corona-Pandemie“ wurde gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gemacht und ist seit dem 27. März 2020 in Kraft.

Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen die Bayerische Verordnung über eine vorläufige Ausgangsbeschränkung stellen gemäß § 73 Abs. 1a Nr. 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Ordnungswidrigkeiten dar, die gem. § 73 Ifsg Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro geahndet werden. Die Bußgelder wurden wie folgt festgelegt:[10]

Bußgeld gegen die jeweils verstoßende Person bzw. deren Sorgeberechtigte:
Regelverstoß Regelbußgeld
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands in der Öffentlichkeit 150 Euro
Verlassen der eigenen Wohnung ohne Vorliegen triftiger Gründe 150 Euro
Betreten von Schulen oder Kitas zu Zwecken des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen, zur Wahrnehmung der Betreuungsangebote, zur Wahrnehmung des Lehr- und Studienbetriebs, einschl. Mittagsbetreuung 150 Euro
Besuch von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Altenheimen und Seniorenresidenzen; ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize 500 Euro
Besuch von vollstationären Einrichtungen der Pflege 500 Euro
Besuch von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen 500 Euro
Besuch von ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) 500 Euro
Besuch von Altenheimen und Seniorenresidenzen 500 Euro
Betreten von Hochschulen (Personen, die innerhalb von 14 Tagen nach Aufenthalt in einem Risikogebiet eine Hochschule betreten) 500 Euro
Verstöße, bei denen das Bußgeld gegen Betreiber gerichtet ist:
Regelverstoß Regelbußgeld
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Meter in Dienstleistungsbetrieben 500 Euro
Nichteinhalten des vorgeschriebenen Mindestabstands zwischen den Gästen in Gastronomiebetrieben beim Abholen der Speisen 500 Euro
Nichteinhalten der zulässigen Personenzahl (max. 30) beim Abholen der Speisen 500 Euro
Nichteinhalten der vorgeschriebenen Aufenthaltsbeschränkung im Wartebereich (max. 10 Personen) 1.000 Euro
Abhalten von Unterricht, Veranstaltungen, Studienbetrieb oder Betreuungsangebot 2.500 Euro
Öffnung eines Gastronomiebetriebes bzw. Abgabe von Speisen und Getränken, soweit keine Abgabe von mitnahmefähigen Speisen 5.000 Euro
Betrieb von Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen 5.000 Euro
Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels für Kunden ausgenommen solche des täglichen Bedarfs 5.000 Euro

Nach den Wellen

Nach zahlreichen Wellen und einer relativ hohen Impfquote sind schwere Krankheitsverläufe seltener geworden. Der „Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) Corona“ wurde daher zum 31. März 2023 aufgelöst. Allein in München waren in den drei Jahren seit Ausbruch 2.571 Tote zu beklagen. Die Zahl der Long-Covid-Betroffenen ist nicht genau bezifferbar[11].

Statistiken

  • Auf coronamuc.de finden sich aktuelle Zahlen zu Infektionen, Impfungen und Bettenbelegung in München
  • Das Robert-Koch-Institut gibt täglich die Impfzahlen bekannt: RKI - Impfquoten. Auf der Seite wird auch ein Link auf eine Excel-Mappe mit allen täglichen Impfzahlen seit Beginn der Impfungen angezeigt.
  • Weltweite Statistiken (Fallzahlen, Todesfälle, Tendenzen...) sind bei Worldometer erhältlich: Coronavirus nach Ländern

Weblinks

Einzelnachweise