Bayerisches Oberstes Landesgericht
Das Bayerische Oberste Landesgericht (Abkürzung: BayObLG) hat den Amtssitz in München und außerdem zwei Außensenate in Nürnberg und Bamberg. Es ist das oberste ordentliche Gericht des Freistaates Bayern und Revisionsinstanz (dritte Instanz).
Geschichte
Seine Vorgängergerichte gehen zurück bis auf das Jahr 1625. Ab 1879 war es durch das Reichsjustizgesetz unter seiner heutigen Bezeichnung das einzige oberste Landesgericht in Deutschland nach § 8 EGGVG.
1935 wurde es durch die nationalsozialistischen Machthaber aufgelöst. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg wieder errichtet. 2006 wurde es aufgelöst.
Auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder beschloss der Landtag 2018, das Gericht zum 15. September 2018 wieder einzurichten.
Die Verwaltung und die Zivilsenate befinden sich in der Schleißheimer Straße Nr. 141 nahe bei der Tram-Haltestelle Herzogstraße (benachbart zum Landesarbeitsgericht in der Winzererstraße 106). Die Strafsenate bei den drei jeweiligen Oberlandesgerichten[1].
Adresse
Bayerisches Oberstes Landesgericht, 1. und 2. Zivilsenat
Schleißheimer Straße 141
80797 München
☎ : 089 5597-8002
: Herzogstraße
Bayerisches Oberstes Landesgericht, 3. Zivilsenat
Nymphenburger Straße 16
80335 München
☎ : 089 5597-1364
: Stiglmaierplatz
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Bayerisches Justizministerium: Bayerisches Oberstes Landesgericht
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