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Der Begriff '''Landeshauptstadt''' bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von [[Bayern]] ist das [[München]], das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks [[Oberbayern]] ist. | Der Begriff '''Landeshauptstadt''' bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von [[Bayern]] ist das [[München]], das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks [[Oberbayern]] ist. | ||
Vor- oder Nachteile hat sie durch den Titel nicht. | |||
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