Landeshauptstadt
Der Begriff Landeshauptstadt bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von Bayern ist das München, das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberbayern ist.
Vor- oder Nachteile hat sie durch den Titel nicht.
Der Begriff Landeshauptstadt bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von Bayern ist das München, das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberbayern ist.
Vor- oder Nachteile hat sie durch den Titel nicht.