Reichsbürger-Prozess

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Nach einer Razzia im Reichsbürger-Milieu im Dezember 2022 stehen seit Juni 2024 zahlreiche Angeklagte vor dem Oberlandesgericht München vor Gericht. 26 Personen wird im Wesentlichen die Gründung bzw. Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) vorgeworfen. Vier Männer müssen sich zudem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verantworten, einer wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Es ist nach Stuttgart und Frankfurt der bundesweit dritte Terrorprozess gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz ReußW. In Frankfurt stehen Reuß und die mutmaßlichen Rädelsführer vor Gericht. In Stuttgart hat der Generalbundesanwalt mutmaßliche Mitglieder des „militärischen Arms“ angeklagt. Der Prozess könnte sich bis Anfang 2025 hinziehen; es wurden vorerst 55 Verhandlungstage angesetzt.

Einer der Strafverteidiger ist Wolfgang HeerW, der bereits im NSU-Prozess zeitweise die Hauptangeklagte Beate ZschäpeW vertrat[1].

Mehrere der in München Angeklagten sollen dem sogenannten „Rat“ der Vereinigung angehört haben - ähnlich einem Kabinett einer rechtmäßigen Regierung - oder dem Führungsstab des „militärischen Arms“. Bei einem der angeklagten Gründungsmitglieder soll einst auch die Gründungsversammlung stattgefunden haben. Mehrere Beschuldigte waren laut Anklage frühzeitig in die Planungen für ein gewaltsames Eindringen in den Bundestag eingebunden oder sollten selbst daran teilnehmen und wurden hierfür ausgerüstet. Den Angeklagten drohen hohe Haftstrafen[2].

Der Prozess findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Es wurden Zugangsbeschränkungen, ein Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände und Ausweiskontrollen verhängt[3].

Weblinks

Einzelnachweise