Kommerzienrat
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Kommerzienrat ist ein Ehrentitel, der im Deutschen Reich vor allem bis 1919 an Persönlichkeiten der Wirtschaft verliehen wurde.
Die Ehrung erfolgte erst, und zwar keineswegs automatisch, nach erheblichen „Stiftungen für das Gemeinwohl“. Die nächsthöhere Stufe, der Geheime Kommerzienrat (auch Geheimrat) machte „hoffähig“, d. h., dem Geehrten und seiner Familie wurde der Zugang zum gesellschaftlichen Leben am Fürstenhof gewährt.
Die Abschaffung des Titels beruhte auf der Verfassung des republikanischen Deutschen Reiches von 1919.
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