Franziska Marx

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Franziska Marx (* 30.12.1896 in Kleinsteinach bei Haßfurt, ermordet in Kaunas am 25.11.1941) wurde am 20. November 1941 von Münchner Nationalsozialisten, weil sie jüdischen Glaubens war, mit dem ersten großen Sonderzug zusammen mit Münchnerinnen deportiert, um sie weit weg von München gemeinsam mit ihrem Mann und ca. 1000 anderen Münchnerinnen zu ermorden. Viele andere wurden wenig später ebenfalls auf diesem Weg aus Rassenhass und Eigensucht "weggefahren".

Sie lebte in der Corneliusstraße 2. Da dort auf Grund einer städtischen Regelung nach 2010 kein "Stolperstein" im Gedenken an sie verlegt werden darf, haben drei Nachkommen im Jahr 2015 Klage beim Verwaltungsgericht München gegen die Stadt erhoben (Begründung siehe unten).

Ähnlich erging es ihrem Ehemann, dem Händler Julius Marx (* 10.11.1885 in München, deportiert am 20.11.1941, ermordet in Kaunas am 25.11.1941).

Formen des Gedenkens

25. November 2015, die Angehörigen sagen zum Gedenken an die Nazi-Opfer: "Ich will, dass die Münchner über den Namen meiner Großmutter stolpern". Die Stadt München untersagt die Verlegung von Stolpersteinen auf öffentlichem Grund. Und weil die Stadt Stolpersteine auf öffentlichem Grund dauerhaft verbietet, reichten sie Klage ein. Für Peter Jordan und Thomas Nowotny ist der 25. November jeweils ein besonderes Datum: An diesem Tag vor 76 Jahren wurden Jordans Eltern Paula Marx und Siegfried Marx sowie die Cousine von Nowotnys Großvater, Franziska Marx, von den Nazis in Kaunas ermordet - zusammen mit mehr als tausend weiteren deportierten Münchner Juden.

Am Mittwoch, 25.November, hat Rechtsanwalt Hannes Hartung die Stadt München vor dem zuständigen Verwaltungsgericht verklagt.

Weblinks

  • Stolperstein noch nicht verlegt (Seite der Gedenkinitiative stolpersteine-muenchen.de)
  • Martin Bernstein: Gedenken an Nazi-Opfer "Ich will, dass die Münchner über den Namen meiner Großmutter stolpern." Bericht in der SZ vom 25. Nov. 2015 (Zur Begründung: Die Stadt habe, indem sie per Stadtratsbeschluss Gedenkstelen zulässt, "die Tür weit geöffnet für individuelles Gedenken". Das müsse dann aber auch für die Stolpersteine gelten. Hartung sprach von einem Musterprozess, in dem es um die Freiheit des Gedenkens gehe: "Es gibt kein richtiges und falsches Gedenken." Die Stadt liegt nach seiner Auffassung juristisch falsch, wenn sie Nachkommen von KZ-Opfern vorschreibe, wie genau dieses Gedenken auszusehen habe. Zumal Stolpersteine ein viel geringerer Eingriff in den Verkehrsraum seien und - im Gegensatz zu den Stelen - deshalb auch überall möglich. Die Gleichbehandlung der Opfer und ihrer Nachkommen müsse gewährleistet sein.)
  • Stolperstein-Befürworter scheitern vor Münchner Gericht. Spiegel online, 31.5.2016 (Untertitel: Die Stadt München lehnt Stolpersteine ab. Angehörige von Opfern der Nationalsozialisten wollten diese Form der Erinnerung nun gerichtlich durchsetzen lassen - vergeblich.) Das Verwaltungsgericht hält sich nicht für zuständig.