Flashmobs sind kurze, scheinbar spontane Menschenaufläufe auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Flashmobs gelten als spezielle Ausprägungsformen der virtuellen Gesellschaft, die neue Medien wie Mobiltelefone und Internet benutzt, um kollektive direkte Aktionen zu organisieren.
Internet-Plattformen
Lokalisten
Prominentes Beispiel: Am 20. Januar 2008 versammelten sich ca. 700 Menschen auf dem Odeonsplatz, die sich über die Netzplattform Lokalisten verabredet hatten, stürmten die Filiale von McDonald’s am Stachus und kauften dort auf einmal 4.385 Hamburger und Cheeseburger. (siehe unten)
Facebook-Gruppe
Auf der Internet-Plattform Facebook hat sich eine moderierte Gruppe zusammengefunden, die sich mit der Organisation und Umsetzung von Flashmobs in München befasst.
flash-mob.de
Auf der Internet-Plattform www.flash-mob.de findet man in der Kategorie "Bayern" auch die Diskussionen um Flashmobs in München.
Grenzen
Auch die Polizei ist im Internet unterwegs. Flashmob-Ankündigungen sind zwar nicht erste Priorität bei Netzrecherchen, aber die Polizei hat ein Auge darauf. Da Flashmobs grundsätzlich nicht politisch, sondern spassorientiert sind, greift auch nicht das VersammlungsrechtW, das in Bayern relativ streng ist.
Grundsätzlich ist ein Flashmob daher nicht verboten, wenn sich die Teilnehmer in der Öffentlichkeit normal verhalten und andere Bürger und Passanten nicht behindern. Bereits die Ankündigung, dass zu einem Polonaise-Flashmob ein "Ghettoblaster" mitgebracht werden sollte, genügte der Polizei, hier eine Beeinträchtigung des Umfelds festzustellen.[1]
Es kommt vor, dass die Stadt oder die Polizei im Voraus von Flashmobs Kenntnis erlangt und diese untersagt. So wurde 2011 zum Beispiel Oliver K. von den Polizei-Einsatzkräften festgehalten, der zu einem Flashmob über Facebook aufrief und diesen auch nicht als Versammlung beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet hatte. Im Vorfeld stufte die Stadt die Aktion als "zu gefährlich" ein und sah darin eine Blockade des Umfelds. Der Flashmob fand dennoch statt. Solche Aktionen können zu einer Anzeige sowie zur Übernahme der Polizeieinsatzkosten beim "Veranstalter" führen.[2][3] Die Polizei wollte mit dieser Aktion auch vor "allzu häufigen Spaßaktionen" abschrecken.[4]
Beispiele von Flashmobs im Raum München
2007
2008
2009
2011
&
(2)
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YouTube-Video
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2012
2013
Einzelnachweise
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Das Thema "Flashmob" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
Die Seite ist über diesen Link aufrufbar: Flashmob.
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