Flashmob

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Flashmobs sind kurze, scheinbar spontane Menschenaufläufe auf öffentlichen oder halböffentlichen Plätzen, bei denen sich die Teilnehmer persönlich nicht kennen und ungewöhnliche Dinge tun. Flashmobs gelten als spezielle Ausprägungsformen der virtuellen Gesellschaft, die neue Medien wie Mobiltelefone und Internet benutzt, um kollektive direkte Aktionen zu organisieren.

Internet-Plattformen

Lokalisten

Prominentes Beispiel: Am 20. Januar 2008 versammelten sich ca. 700 Menschen auf dem Odeonsplatz, die sich über die Netzplattform Lokalisten verabredet hatten, stürmten die Filiale von McDonald’s am Stachus und kauften dort auf einmal 4.385 Hamburger und Cheeseburger. (siehe unten)

Facebook-Gruppe

Auf der Internet-Plattform Facebook hat sich eine moderierte Gruppe zusammengefunden, die sich mit der Organisation und Umsetzung von Flashmobs in München befasst.

  • Weblink:

Flashmob München

bei Facebook F icon.png

flash-mob.de

Auf der Internet-Plattform www.flash-mob.de findet man in der Kategorie "Bayern" auch die Diskussionen um Flashmobs in München.

Grenzen

Auch die Polizei ist im Internet unterwegs. Flashmob-Ankündigungen sind zwar nicht erste Priorität bei Netzrecherchen, aber die Polizei hat ein Auge darauf. Da Flashmobs grundsätzlich nicht politisch, sondern spassorientiert sind, greift auch nicht das VersammlungsrechtW, das in Bayern relativ streng ist.

Grundsätzlich ist ein Flashmob daher nicht verboten, wenn sich die Teilnehmer in der Öffentlichkeit normal verhalten und andere Bürger und Passanten nicht behindern. Bereits die Ankündigung, dass zu einem Polonaise-Flashmob ein "Ghettoblaster" mitgebracht werden sollte, genügte der Polizei, hier eine Beeinträchtigung des Umfelds festzustellen.[1]

Es kommt vor, dass die Stadt oder die Polizei im Voraus von Flashmobs Kenntnis erlangt und diese untersagt. So wurde 2011 zum Beispiel Oliver K. von den Polizei-Einsatzkräften festgehalten, der zu einem Flashmob über Facebook aufrief und diesen auch nicht als Versammlung beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet hatte. Im Vorfeld stufte die Stadt die Aktion als "zu gefährlich" ein und sah darin eine Blockade des Umfelds. Der Flashmob fand dennoch statt. Solche Aktionen können zu einer Anzeige sowie zur Übernahme der Polizeieinsatzkosten beim "Veranstalter" führen.[2][3] Die Polizei wollte mit dieser Aktion auch vor "allzu häufigen Spaßaktionen" abschrecken.[4]

Beispiele von Flashmobs im Raum München

2007

2008


Flashmob München Burger Sturm auf Mc Donalds Januar 2008

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Flashmob München Freeze am Bahnhof mit Südwild

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Flashmob München Odeonsplatz Extended Version

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2009


Michael Jackson Flash Mob München 28.08.2009 Odeonsplatz

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Flashmob auf dem Odeonsplatz in München

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2011


Flashmob Reanimation Stachus 2011

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K-pop Flashmob 2011 München (1)

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&

(2)

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Flashmob München 17.09.2011

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2012


Flashmob München / Tag des Hörens / Gangnam Style

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Es ist ein Ros entsprungen - UniversitätsChor München Flashmob

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Jahresabschluss 2012 FlashMob Wiener Walzer Marienplatz München

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Diner en blanc, München Odeonsplatz 26.07.2012

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2013


voXXclub - "Rock mi" Flashmob in den Riem Arcaden in München

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Morgens halb zehn im wunderschönen Bayern - dann passierte DAS!

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München: Rangeln wie Joko und Klaas - Flashmob am Marienplatz

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Shim Sham Flashmob in München am 26.05.2013

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Einzelnachweise

  1. Interview: Wann sind Flashmobs erlaubt? Merkur online, 6. April 2010.
  2. Stadt verbietet Flashmob – Bitte weitergehen!, Süddeutsche, 15. Dezember 2011.
  3. Hier führt die Polizei den Flashmob-Boss ab, tz online, 19. Dezember 2011.
  4. Polizei-Großeinsatz gegen regungslose Flashmobber, Focus, 18. Dezember 2011.
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Das Thema "Flashmob" ist aufgrund seiner überregionalen Bedeutung auch bei der deutschsprachigen Wikipedia vertreten.
Die Seite ist über diesen Link aufrufbar: Flashmob.