Bundestagswahl

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Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen (Art. 63 und Art. 68 GG) oder im Verteidigungsfall verlängern (Art. 115h GG). Der Termin einer Bundestagswahl wird vom Bundespräsidenten in Absprache mit der Bundesregierung und den Ländern festgelegt.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich gewöhnlich seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (Strafe durch Gerichtsurteile).

Direkt gewählt wird die Hälfte der Abgeordneten in den Wahlkreisen. Die andere Hälfte wird über den Stimmenanteil der Parteien nach einem Proporzsystem über Landeslisten dieser Parteien abgeordnet. So erhalten auch die Wähler, deren Stimmen in einer reinen Mehrheitswahl „verloren“ gehen würden, eine ihrem Stimmanteil entsprechende Vertretung im Bundesparlament.

Münchner Wahlkreise

Für die Bundestagswahl ist München in vier Wahlkreise aufgeteilt, welche jeweils einen Direktkandidaten in den Bundestag entsenden:

  • 216 - München-Nord
  • 217 - München-Ost
  • 218 - München-Süd
  • 219 - München-West/Mitte

Der benachbarte Landkreis München bildet den Wahlkreis „220 - München-Land“.

Weblinks

Wahlen zum Deutschen Bundestag
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