Hausvertrag von Pavia

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1329 — am 4. August wird im Wittelsbacher Hausvertrag von Pavia das Herzogtum Bayern geteilt. Kaiser Ludwig der Bayer behält Oberbayern und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders Rudolf erhalten die Rheinpfalz und die Oberpfalz.

Kaiser Ludwig IV. trat Rudolf II. (von der Pfalz oder der "Blinde") und Ruprecht I.(von der Pfalz bzw. der Rote), Söhne seines Bruders Rudolf, die Rheinpfalz (auch Kurpfalz)]] und die Oberpfalz ab.
Der Kaiser behielt für sich und seine Erben das Herzogtum Oberbayern und kleinere, nördlich von Regensburg gelegene Bezirke.

Kurwürde

Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der Kaiserwahl (die Kur im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen Wittelsbachern wahrgenommen werden sollte; später in der Goldenen Bulle wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der Reformation Grundlage der Streitigkeiten in der "causa palatina" wurde: Ab dem westf. Frieden 1623 lag die Kurwürde nur bei der bayerischen/katholischen Linie. Der Konflikt wurde 1648 teilweise durch Kurwürden für beide Linien gelöst.

Namen der Landesteile

Nach der Teilung wurde der alte bayerische Nordgau zunächst das Land der Pfalz zu Bayern genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name „Obere Pfalz, Oberpfalz“ ein.

Erbfall

Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr 1777 durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie auf einmal aktuell. Der Passus des Hausvertrags besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte.

Das Erbe von Kurfürst Maximilian III. Joseph in München trat dann nämlich Karl Theodor aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der Kurfürst des nun unter ihm wieder vereinigten Pfalz-Bayern wurde.

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