Maskenpflicht

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Mit dem Wort Maskenpflicht wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung u.a. im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen als Teil der Schutzmaßnahmen (Prävention) gegen die neuartige Infektionskrankheit Covid-19 beschrieben. Die Pflicht gilt evtl. aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch an Bahn- und Bussteigen oder auf Straßen.

Am Montag, 21. September 20, kommt es zur Eindämmung der steigenden Covid-19-Infektionszahlen (Coronavirus-Pandemie) in München zur Ausweitung der Maskenpflicht auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen der Innenstadt - Marienplatz, dem Viktualienmarkt, der Sendlinger Straße und in der kompletten Fußgängerzone der Altstadt (Beschluss). Das beschloss der Krisenstab der Stadtverwaltung, der am Montagvormittag wegen der anhaltend hohen Infektionszahlen getagt hatte. Die Regelung soll von Donnerstag an gelten, falls die Zahlen weiter über dem kritischen Wert von 50 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen einer Woche bleiben. Damit rechnet der Oberbürgermeister Dieter Reiter allerdings. Und so ist es auch eingetreten.

Diese Verfügung, die am Don. in Kraft tritt, gilt laut Stadt erst einmal eine Woche lang. Damit dürfen sich in München auch nur noch fünf Personen treffen oder zwei Haushalte oder Familien - und zwar im privaten oder im öffentlichen Raum wie auch in der Gastronomie.


Eine Mund-und-Nasen-Bedeckung ist auch für Fahrten im Taxi oder in privat organisierten Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte erforderlich. Damit soll die Übertragung von Viren in der Ausatemluft stark verringert werden. Neben der Hauptregel - Abstand mindestens 1,5 m - und der Nies-Regel ist dies wichtig, um einen erneuten Lockdown zu vermeiden.

Ansonsten gilt die Maskenpflicht in allen Läden und Einkaufszentren und überall dort, wo Verkauf von Produkten im Sinne eines Ladengeschäftes stattfindet, z.B. in Postfilialen.

Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, eine „Maske“ zum Fremdschutz der anderen Leute zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Als Folge sinkt dann auch das eigene Risiko zu erkranken.

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