Haus Bertram

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Das Haus Betram war eine Unterkunft für Asylbewerber im Münchner Stadtteil Pasing. Der Fotokünstler Andreas Bohnenstengel hat dort Anfang der 1990er Jahre eine Fotodokumentation erstellt, die seinerzeit im Magazin der Süddeutschen Zeitung[1] publiziert wurde.

Galerie

Innenansichten

Außenansichten

Büro des Sozialarbeiters


Ausstellung

Glückskinderplakate vor der Seidlvilla

1997 fand in der Münchner Seidlvilla die vielbeachtete Fotoausstellung "Glückskinder" statt.[2] Die Dokumentation über "Kindheit im Asyl" war neben der Arbeit "Walter Kistler" eine von zwei Zyklen, die gezeigt wurden. Die Arbeiten thematisierten die beiden Grundgesetzänderungen von 1993 und 1994 anhand von realen Menschen in realen Situationen.

  • 1993 wurde der Artikel 16 des Grundgesetzes abgeändert, der sogenannte „Asylkompromiss“.
  • 1994 wurde der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in den Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen.

Sammlungen

Fotografien aus dem Zyklus "Kindheit im Asyl" befinden sich in öffentlichen Sammlungen und Archiven:

Einzelnachweise

  1. Süddeutsche Zeitung Magazin Nr. 38, 23.9.94, Seite 3, 12–19: Der Rest sind Kinder. Der Rest? Kinder in deutschen Asylheimen
  2. Wikimedia Commons: Ausstellungsinformation