Landeshauptstadt
Der Begriff Landeshauptstadt bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von Bayern ist das München, das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberbayern ist.
Der Begriff Landeshauptstadt bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von Bayern ist das München, das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberbayern ist.