Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Gremium besteht aus insgesamt 5 Ausschüssen, die bis auf den Ausschuss für Zuschussvergaben öffentlich sind, sowie einem engen Vorstand (Vorsitzende und ihre beiden Stellvertreterinnen) und einem Erweiterten Vorstand. Mindestens 3mal jährlich tritt der Migrationsbeirat zur Vollversammlung zusammen und fasst Beschlüsse, die als Empfehlungen an den Stadtrat und die Stadtverwaltung gerichtet werden. | Das Gremium besteht aus insgesamt 5 Ausschüssen, die bis auf den Ausschuss für Zuschussvergaben öffentlich sind, sowie einem engen Vorstand (Vorsitzende und ihre beiden Stellvertreterinnen) und einem Erweiterten Vorstand. Mindestens 3mal jährlich tritt der Migrationsbeirat zur Vollversammlung zusammen und fasst Beschlüsse, die als Empfehlungen an den Stadtrat und die Stadtverwaltung gerichtet werden. | ||
Die Ausschüsse sind im Einzelnen: 1. Ausschuss für Bildung und Erziehung, Kinder, Jugend und Familie; 2. Ausschuss für Soziales und Frauen- (angelegenheiten) mit Arbeit und Wirtschaft und Stadtplanung; 3. Ausschuss für Kultur und Sport, Religion, Gesundheit, Umwelt und Interkultureller Dialog; 4. Ausschuss für Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht, mit Rassismus, Diskriminierung und Flüchtlingspolitik; 5. Ausschuss für Zuschussvergaben. | Die Ausschüsse sind im Einzelnen: | ||
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Version vom 15. November 2018, 11:34 Uhr
Der Münchner Migrationsbeirat
1974 konstituierte sich der erste Ausländerbeirat in München.
Zu seiner Geschichte
1974
Am 23.11.1974 konstituierte sich der erste Ausländerbeirat der Landeshauptstadt München.
Der Gründung vorausgegangen waren Initiativen von Bayerischer Staatsregierung und der Stadt München, die die Integration der durch den seit Mitte der 1950er Jahre anhaltenden Zustrom an so genannten Gastarbeitern und ihren Familien stetig wachsenden Bevölkerung mit Migrationshintergrund zum Ziel hatte. So ergab eine vom Stadtrat in Auftrag gegebene Studie des Stadtentwicklungsreferats im Jahr 1972, dass die Integration der ausländischen Bevölkerung in München ohne Beteiligung am politischen Willensbildungsprozess kaum zu verwirklichen sei. Daraufhin berief der Stadtrat eine Kommission ein, in der Vertreterinnen und Vertreter des Stadtrats, der Wohlfahrtsverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbunds und des Arbeitsministeriums vertreten waren. Die Leitung hatte der damalige Kreisverwaltungsreferent Dr. Klaus Hahnzog inne.
Das Gremium entwickelte Ideen für die Verwirklichung der Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an kommunalpolitischen Entscheidungen. Es wurden folgende Formen angedacht:
- Kommunales Wahlrecht - Ausländerparlament - Ombudsmann - Ausländerbeauftragter - Ausländerbeirat
Die Kommission empfahl dem Stadtrat schließlich die Gründung eines Ausländerbeirats.
Am 03.04.1974 ebnete der Stadtrat per Satzung den Weg für das neue Gremium. Der neu geschaffene Ausländerbeirat hatte die Aufgabe, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Fragen, die Ausländerinnen und Ausländer in München betreffen, zu beraten, die Verbindung zwischen den Ausländerinnen und Ausländern und Einheimischen in München sowie kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten der ausländischen Bevölkerung zu fördern. Er verfügte über 39 Mitglieder. 26 davon waren ausländische Vertrauensleute und Personalräte, die durch ein Wahlmännergremium gewählt wurden; 12 Mitglieder waren deutscher Herkunft (darunter 4 Vertreter der Stadtratsfraktionen und 8 Vertreter aus dem Kreis der mit Ausländerfragen befassten Organisationen). 1 städtischer Beamter wurde zudem als Geschäftsführer berufen. Dieses erste Gremium war bewusst sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Vertreterinnen und Vertretern bestückt, um Problembewusstsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammen zu führen.
1979
Nach Ablauf der ersten Amtszeit des Ausländerbeirats änderte der Stadtrat am 16.05.1979 die Satzung. Fortan wurde die Wahl durch ein Wahlmännergremium ersetzt. Sämtliche Mitglieder wurden von nun an von Institutionen vorgeschlagen, deren Aufgabengebiet die Arbeit mit ausländischen Bürgerinnen und Bürgern beinhaltete, und vom Stadtrat berufen. Stadträtinnen, Stadträte sowie städtische Dienstkräfte waren mit der neuen Periode nicht mehr als feste Mitglieder im Gremium vertreten. Stattdessen Vertreter von Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen und in der Ausländerarbeit engagierten Institutionen. Die Verbindung zum Stadtrat bestand aber durch Verwaltungsbeiräte/innen fort, die sich für eine bestimmte Nation der sogenannten „Anwerbestaaten“ (Türkei, Jugoslawien, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Marokko und Tunesien) zuständig zeigten.
1984 - 2017
Die dritte Amtszeit des Ausländerbeirats begann 1984 mit 27 ausländischen und acht deutschen Mitgliedern. Am 05.07.1989 wurde der Ausländerbeirat letztmals für eine Übergangszeit durch die ausländische Bevölkerung München berufen. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des Beirats durch eine Änderung der Satzung erweitert. Der Ausländerbeirat war fortan befugt, sich thematisch auch solcher Angelegenheiten anzunehmen die über den sogenannten eigenen Wirkungskreis hinausgehen. Im selben Jahr beschloss der Münchner Stadtrat, die Mitglieder des Ausländerbeirats direkt wählen zu lassen. Die Wahl des neuen Gremiums fand am 10.11.1991 statt. Der nunmehr von der ausländischen Bevölkerung bestimmte Ausländerbeirat konstituierte sich mit Mitgliedern aus acht verschiedenen Ländern. In seiner Amtszeit setzte der Beirat zwei wesentliche Regelungen zum Wahlrecht durch, die in leichter Abwandlung bis heute Bestand haben: Das Wahlrecht wurde vollständig dem Kommunalwahlrecht - Stichpunkte Kumulieren und Panaschieren – angeglichen. Außerdem waren auf Antrag Personen aktiv und passiv wahlberechtigt, die sich innerhalb von sechs Jahren vor der Wahl einbürgern ließen (inzwischen ausgedehnt auf 12 Jahre). 1997 wurde ein neues Gremium aus 31 Männern und 9 Frauen gewählt, das 1998 unter dem Vorsitz von Cumali Naz seine Arbeit aufnahm. 2004 wurde Naz in seinem Amt bestätigt. Im Februar 2011 wurde Nükhet Kivran zur neuen Vorsitzenden gewählt.
2017 - 2022
Im Jahr 2016 nannte sich das Gremium durch Satzungsänderung in Migrationsbeirat um.
Am 22.01.2017 fand die Wahl zum neuen Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München statt. Der aktuelle Migrationsbeirat München besteht aus 40 Mitgliedern und ist paritätisch (20 - 20) mit Männern und Frauen besetzt.
Am 17.03.2017 konstiuerte sich das neue Gremium. Dimitrina Lang wurde zur Vorsitzenden gewählt, Theodora Sismani zu ihrer ersten sowie Nesrin Gül zu ihrer zweiten Stellvertreterin. Die Tatsache, dass der Vorstand des Migrationsbeirats aus drei Frauen besteht ist ein Novum und verdient besondere Beachtung.
Details
Der Migrationsbeirat ist die Interessenvertretung der Münchnerinnen und Münchner mit Migrationshintergrund. Derzeit haben ca. 41 Prozent der Münchner Bevölkerung entweder eine ausländische Staatsangehörigkeit oder einen Migrationshintergrund. Der Beirat ist ein politisches Gremium, das für sechs Jahre gewählt wird. Er besteht aus 40 ehrenamtlichen Mitgliedern mit Stimmrecht und 11 beratenden Mitgliedern. Durch Zuschussvergaben fördert der Migrationsbeirat integrative Projekte. Politischen Einfluss macht der Beirat geltend, indem er Empfehlungen an den Stadtrat und die Stadtverwaltung richtet und Anträge stellt. Er organisiert politische Diskussionsveranstaltungen. Weiterhin setzt sich das Gremium für das kommunale Wahlrecht ein.
Ferner vergibt der Beirat gemeinsam mit der Landeshauptstadt München und dem Verein Lichterkette e.V. den Förderpreis „Münchner Lichtblicke“ für Toleranz und Zivilcourage, organisiert das jährliche „Fest der Kulturen“ sowie das AnderArt-Festival in Kooperation mit der Landeshauptstadt München.
Die Schwerpunkte des Migrationsbeirats liegen in den Handlungsfeldern Bildung und Erziehung, Kinder, Jugend und Familie, Soziales und Frauenangelegenheiten, Arbeit und Wirtschaft, Gesundheit und Umwelt, Kultur und Religion, Sport, Freizeit und Völkerverständigung, Ausländer- und Zuwanderungsrecht, Rassismus, Diskriminierung und Flüchtlingspolitik.
Ausschüsse
Das Gremium besteht aus insgesamt 5 Ausschüssen, die bis auf den Ausschuss für Zuschussvergaben öffentlich sind, sowie einem engen Vorstand (Vorsitzende und ihre beiden Stellvertreterinnen) und einem Erweiterten Vorstand. Mindestens 3mal jährlich tritt der Migrationsbeirat zur Vollversammlung zusammen und fasst Beschlüsse, die als Empfehlungen an den Stadtrat und die Stadtverwaltung gerichtet werden.
Die Ausschüsse sind im Einzelnen:
1. Ausschuss für Bildung und Erziehung, Kinder, Jugend und Familie;
2. Ausschuss für Soziales und Frauen- (angelegenheiten) mit Arbeit und Wirtschaft und Stadtplanung;
3. Ausschuss für Kultur und Sport, Religion, Gesundheit, Umwelt und Interkultureller Dialog;
4. Ausschuss für Aufenthalts- und Zuwanderungsrecht, mit Rassismus, Diskriminierung und Flüchtlingspolitik;
5. Ausschuss für Zuschussvergaben.
Daneben bestehen seit 2017 satzungsgemäß folgende Kommissionen:
Kommission für Arbeit und Wirtschaft
Kommission für Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Bisherige Vorsitzende
Zwei der bisherigen Vorsitzenden des Migrationsbeirats, früher Ausländerbeirat der Stadt München, waren bzw. sind im Münchner Stadtrat als Fraktionsmitglieder der SPD vertreten: Theodoros Gavras von 1996 – 2002 und Cumali Naz seit 2014.
Die bisherigen Vorsitzenden des Migrationsbeirats der Landeshauptstadt München:
1974 – 1992: Oskar Frankovic (Kroate, Betriebsrat)
1992 – 1996: Theodoros Gavras (Grieche, Gewerkschaftssekretär)
1996 – 1998: M. Ali Aslan (Türke, Sozialarbeiter)
1998 – 2010: Cumali Naz (Türke, Politologe)
seit 2011: Nükhet Kivran (Türkin, Bürokauffrau)
seit 2017: Dimitrina Lang (Bulgarin, Diplom-Sozialpädagogin)