Königtum: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. Juni 2015, 14:42 Uhr

Das Königtum Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr 1806. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel König tragen. Im Frieden von Pressburg (1805) zwischen Frankreich und dem österr. Kaiser Franz II. wurden mehrere mit Napoleon verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben. Die Folgen der französischen Revolution 1789 waren mit einem Male europaweit eine Reihe neuer "Herrscherfamilien".

Die beteiligten Personen waren sich wohl über die besonderen Umstände, die zur Erlangung der Königswürde Bayerns geführt hatten, im klaren:

  • die Hinwendung Bayerns zu Frankreich,
  • die Verpflichtung des bayerischen Königs, seine Tochter mit Napoleons Stiefsohn zu verheiraten und die schließlich
  • daraus ebenfalls folgende Auflösung des Staatenverbandes des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation.

Beim Staatsakt in der Residenz fehlten zwei Hauptakteure: der leitende bayerische Minister Maximilian Joseph von Montgelas und der französische Kaiser Napoleon I., der sich seit der vorhergehenden Nacht in München aufhielt. Montgelas scheint nach einer Meldung der „Staats- und Gelehrten Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten“ vom 11. Januar zu der Zeit „seit mehrern Tagen unpässlich“ gewesen zu sein. Napoleon hatte sich eine feierliche Zeremonie gewünscht, die jedoch – zumindest nach dem Geschmack der bayerischen Beteiligten – die Bedeutung des französischen Kaisers für das gesamte Geschehen viel zu sehr in den Mittelpunkt gerückt hätte.

Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 im Kreis seiner Minister offiziell den Titel König Maximilian I. Joseph von Bayern an.

Am 26. Mai 1818, also über zwölf Jahre später, wurde vom König eine neue Verfassung für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.

1871 wurde Bayern Teil des neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern (eigene Armee, Post und Eisenbahn). Die Könige von Bayern behielten wie die anderen Fürsten ihre Titel.

Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kaiserreich im November 1918 abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, Ludwig III., als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Wie alle deutschen Monarchien wurde das Königreich Bayern aufgelöst, und es kam zur Räterepublik.

Zeitleiste der Könige Bayerns

1806-1825 Maximilian I. Joseph
1825-1848 Ludwig I.
1848-1864 Maximilian II. Joseph
1864-1886 Ludwig II.
1886-1913 Otto I.
1913-1918 Ludwig III.

Die Proklamation von 1806

Hier der Text der Proklamation des Königtums im Regierungsblatt. Darin wird die Trennung von Staat und Dynastie betont. Gleichzeitig erfolgt der Verweis auf die Souveränität des Staates, denn die Königswürde wurde „zur Begründung der Unabhängigkeit der ... Nation“ angenommen. Zeitgleich erfolgt in München nach 200 Böllerschießen und Glockengeläut die mündliche Bekanntgabe eines leicht anderen kürzeren Textes durch den Herold Stürzer. Nur in dieser Zeitungsversion wird auch auf eine spätere Krönung und Salbung verwiesen, die dann jedoch nie stattfand.

„Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst. Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben. Wir haben Uns daher entschlossen, zur Begründung der Unabhängigkeit der Uns von der Vorsehung anvertrauten Nation, den dem vormaligen Behrrscher derselben angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen, und diesen Entschluß durch eine feyerliche Proklamation heute öffentlich in Unserer Residenzstadt bekannt machen zu lassen.
Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden."


München, den 1. Jänner 1806

Max Joseph.

Freiherr von Montgelas.

Auf königlichen allerhöchsten Befehl von Flad.

(Abdruck, vgl. Abbi., entspricht beim Staatsarchiv hdbg.eu); Schilderungen dazu [1], [2]

Siehe auch