Landeshauptstadt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Landeshauptstadt''' bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von [[Bayern]] ist das [[München]], das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks [[Oberbayern]] ist.
Der Begriff '''Landeshauptstadt''' bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von [[Bayern]] ist das [[München]], das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks [[Oberbayern]] ist.
Vor- oder Nachteile hat sie durch den Titel nicht.
[[Kategorie:Politik]]
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Aktuelle Version vom 12. Juni 2007, 17:48 Uhr

Der Begriff Landeshauptstadt bezeichnet die Hauptstadt des Bundeslandes. Im Falle von Bayern ist das München, das gleichzeitig die Hauptstadt des Regierungsbezirks Oberbayern ist.

Vor- oder Nachteile hat sie durch den Titel nicht.