Königtum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Königtum''' Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr [[1806]]. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel ''König'' tragen. Im Frieden von Pressburg ([[1805]]) zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. wurden mehrere mit [[Napoleon]] verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben.
Das '''Königtum''' Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr [[1806]]. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel ''König'' tragen. Im Frieden von Pressburg ([[1805]]) zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. wurden mehrere mit [[Napoleon]] verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben. Die Folgen der französischen Revolution [[1789]] waren mit einem Male europaweit eine Reihe neuer "Herrscherfamilien".


Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel ''König [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern an''.
Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel ''König [[Maximilian I. Joseph]] von Bayern an''.


Am 26. Mai [[1818]] wurde vom König eine neue Verfassung für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.
Am 26. Mai [[1818]], also über zwölf Jahre später, wurde vom König eine neue [[Verfassung 1818|Verfassung]] für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.


[[1871]] wurde Bayern Teil des neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern (eigene Armee, Post und Eisenbahn). Die Könige von Bayern behielten wie die anderen Fürsten ihre Titel.
[[1871]] wurde Bayern Teil des neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern (eigene Armee, Post und Eisenbahn). Die Könige von Bayern behielten wie die anderen Fürsten ihre Titel.


Als nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] das Kaiserreich im November [[1918]] abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, [[Ludwig III.]], als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Wie alle deutschen Monarchien wurde das Königreich Bayern aufgelöst, und es kam zur [[Räterepublik]].
Als nach dem [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] das Kaiserreich im November [[1918]] abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, [[Ludwig III.]], als erster deutscher Monarch im Zuge der [[Novemberrevolution]] abdanken. Wie alle deutschen Monarchien wurde das Königreich Bayern aufgelöst, und es kam zur [[Räterepublik]].


==Könige Bayerns==
==Zeitleiste der Könige Bayerns==
:1806-1825 [[Maximilian I. Joseph]]
:1806-1825 [[Maximilian I. Joseph]]
:1825-1848 [[Ludwig I.]]
:1825-1848 [[Ludwig I.]]
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==Die Proklamationvon  1806==
==Die Proklamationvon  1806==


Hier der Text der '''Proklamation des Königtums im Regierungsblatt'''. Darin wird die Trennung von Staat und Dynastie betont. Gleichzeitig erfolgt der Verweis auf die Souveränität des Staates, denn die Königswürde wurde „zur Begründung der Unabhängigkeit der ... Nation“ angenommen. Nur in dieser Version wird auch auf eine spätere Krönung und Salbung verwiesen, die dann jedoch nie stattfand.  
Hier der Text der '''Proklamation des Königtums im Regierungsblatt'''. Darin wird die Trennung von Staat und Dynastie betont. Gleichzeitig erfolgt der Verweis auf die Souveränität des Staates, denn die Königswürde wurde „zur Begründung der Unabhängigkeit der ... Nation“ angenommen. Zeitgleich erfolgt in München nach Böllerschießen und Glockengeläut die mündliche Bekanntgabe eines leicht anderen Textes durch den Herold Stürzer. Nur in dieser Zeitungsversion Version wird auch auf eine spätere Krönung und Salbung verwiesen, die dann jedoch nie stattfand.  


::„Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst.
::''„Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst. Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben. Wir haben Uns daher entschlossen, zur Begründung der Unabhängigkeit der Uns von der Vorsehung anvertrauten Nation, den dem vormaligen Behrrscher derselben angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen, und diesen Entschluß durch eine feyerliche Proklamation heute öffentlich in Unserer Residenzstadt bekannt machen zu lassen.
Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben. Wir haben Uns daher entschlossen, zur Begründung der Unabhängigkeit der Uns von der Vorsehung anvertrauten Nation, den dem vormaligen Behrrscher derselben angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen, und diesen Entschluß durch eine feyerliche Proklamation heute öffentlich in Unserer Residenzstadt bekannt machen zu lassen.
::Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden."''
Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden."




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Max Joseph.
Max Joseph.


Freiherr von Montgelas.
Freiherr [[Montgelas|von Montgelas]].


Auf königlichen allerhöchsten Befehl von Flad.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl [[Flad|von Flad]].


(Abdruck, vgl. Abbi., entspricht [http://www.hdbg.eu/koenigreich/web/index.php/objekte/index/herrscher_id/1/id/168 .hdbg.eu)]
(Abdruck, vgl. Abbi., entspricht beim Staatsarchiv [http://www.hdbg.eu/koenigreich/web/index.php/objekte/index/herrscher_id/1/id/168 .hdbg.eu)]


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Herzogtum]]
* [[Herzogtum]]
* [[Kurfürstentum]]
* [[Kurfürstentum]]
* Max Joseph ()
* [[Maximilian I. Joseph|Max Joseph (17xx — 1825)]]
*{{WL2|de:Rheinbund|Rheinbund in der deutschen Wikipedia}}
*{{WL2|de:Rheinbund|Rheinbund in der deutschen Wikipedia}}


[[Kategorie:Geschichte]]
[[Kategorie:Geschichte]]

Version vom 13. Juni 2015, 13:17 Uhr

Das Königtum Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr 1806. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel König tragen. Im Frieden von Pressburg (1805) zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. wurden mehrere mit Napoleon verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben. Die Folgen der französischen Revolution 1789 waren mit einem Male europaweit eine Reihe neuer "Herrscherfamilien".

Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel König Maximilian I. Joseph von Bayern an.

Am 26. Mai 1818, also über zwölf Jahre später, wurde vom König eine neue Verfassung für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.

1871 wurde Bayern Teil des neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern (eigene Armee, Post und Eisenbahn). Die Könige von Bayern behielten wie die anderen Fürsten ihre Titel.

Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kaiserreich im November 1918 abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, Ludwig III., als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Wie alle deutschen Monarchien wurde das Königreich Bayern aufgelöst, und es kam zur Räterepublik.

Zeitleiste der Könige Bayerns

1806-1825 Maximilian I. Joseph
1825-1848 Ludwig I.
1848-1864 Maximilian II. Joseph
1864-1886 Ludwig II.
1886-1913 Otto I.
1913-1918 Ludwig III.

Die Proklamationvon 1806

Hier der Text der Proklamation des Königtums im Regierungsblatt. Darin wird die Trennung von Staat und Dynastie betont. Gleichzeitig erfolgt der Verweis auf die Souveränität des Staates, denn die Königswürde wurde „zur Begründung der Unabhängigkeit der ... Nation“ angenommen. Zeitgleich erfolgt in München nach Böllerschießen und Glockengeläut die mündliche Bekanntgabe eines leicht anderen Textes durch den Herold Stürzer. Nur in dieser Zeitungsversion Version wird auch auf eine spätere Krönung und Salbung verwiesen, die dann jedoch nie stattfand.

„Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst. Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben. Wir haben Uns daher entschlossen, zur Begründung der Unabhängigkeit der Uns von der Vorsehung anvertrauten Nation, den dem vormaligen Behrrscher derselben angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen, und diesen Entschluß durch eine feyerliche Proklamation heute öffentlich in Unserer Residenzstadt bekannt machen zu lassen.
Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden."


München, den 1. Jänner 1806

Max Joseph.

Freiherr von Montgelas.

Auf königlichen allerhöchsten Befehl von Flad.

(Abdruck, vgl. Abbi., entspricht beim Staatsarchiv .hdbg.eu)

Siehe auch