Hausvertrag von Pavia: Unterschied zwischen den Versionen
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Kaiser Ludwig IV. trat | Kaiser Ludwig IV. trat Rudolf II. (… von der Pfalz oder der "Blinde") und Ruprecht I. (… von der Pfalz bzw. der Rote), Söhne seines Bruders [[Rudolf I.|Rudolf]], die [[Kurpfalz|Rheinpfalz (auch Kurpfalz)]] und die [[Oberpfalz]] ab. | ||
==Kurwürde == | ==Kurwürde == | ||
Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der ''Kaiserwahl (die Kur'' im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen [[Wittelsbach]]ern wahrgenommen werden sollte; später in der | Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der ''Kaiserwahl (die Kur'' im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen [[Wittelsbach]]ern wahrgenommen werden sollte; später in der ''Goldenen Bulle'' wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der [[Reformation]] Grundlage der Streitigkeiten in der "causa palatina" wurde: Ab dem westfäl. Frieden [[1623]] lag die Kurwürde nur bei der bayerischen/katholischen Linie. Der Konflikt wurde 1648 teilweise durch Kurwürden für beide Linien gelöst. | ||
==Namen der Landesteile== | ==Namen der Landesteile== | ||
Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[Bayern|Nordgau]] zunächst ''das Land der Pfalz zu Bayern'' genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name ''„Obere Pfalz, Oberpfalz“'' ein. | Nach der Teilung wurde der alte bayerische [[Bayern|Nordgau]] zunächst ''das Land der Pfalz zu Bayern'' genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name ''„Obere Pfalz, Oberpfalz“'' ein. |
Version vom 10. April 2012, 08:19 Uhr
1329 — am 4. August wird im Wittelsbacher Hausvertrag von Pavia das Herzogtum Bayern geteilt. Kaiser Ludwig der Bayer behält Oberbayern und Gebiete nördlich von Regensburg, die Erben seines Bruders Rudolf erhalten die Rheinpfalz und die Oberpfalz.
Kaiser Ludwig IV. trat Rudolf II. (… von der Pfalz oder der "Blinde") und Ruprecht I. (… von der Pfalz bzw. der Rote), Söhne seines Bruders Rudolf, die Rheinpfalz (auch Kurpfalz) und die Oberpfalz ab.
Kurwürde
Im Hausvertrag war auch geregelt, dass das Recht der Kaiserwahl (die Kur im Heiligen Römischen Reich dt. Nation) abwechselnd von pfälzischen und bayerischen Wittelsbachern wahrgenommen werden sollte; später in der Goldenen Bulle wurde dieses Recht jedoch alleine der älteren pfälzischen Herrscherlinie zugesprochen, was nach der Reformation Grundlage der Streitigkeiten in der "causa palatina" wurde: Ab dem westfäl. Frieden 1623 lag die Kurwürde nur bei der bayerischen/katholischen Linie. Der Konflikt wurde 1648 teilweise durch Kurwürden für beide Linien gelöst.
Namen der Landesteile
Nach der Teilung wurde der alte bayerische Nordgau zunächst das Land der Pfalz zu Bayern genannt. Da es geographisch höher lag als die rheinische Pfalz, bürgerte sich seit dem 15. Jahrhundert der Name „Obere Pfalz, Oberpfalz“ ein.
Erbfall
Eine Bestimmung des Hausvertrags wurde im Jahr 1777 durch das Aussterben der ludovizischen/bayerischen Linie auf einmal aktuell. Der Passus des Hausvertrags besagte, dass beim Aussterben einer Linie im Mannesstamm die andere deren Territorien und Rechte erben sollte.
Das Erbe von Kurfürst Maximilian III. Joseph in München trat dann nämlich Karl Theodor aus der Linie Pfalz-Neuburg-Sulzbach an, der Kurfürst des nun unter ihm wieder vereinigten Pfalz-Bayern wurde.
Weblinks
- Karte: Hausvertrag von Pavia, 4. August 1329 (Haus der Bayerischen Geschichte)