Goldene Bürgermedaille: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Goldene Bürgermedaille der Landeshauptstadt München''' wird von der Stadt [[München]] für ausgezeichnete für die Gemeinde geleistete Dienste verliehen. Die Verleihung der Medaille erfolgt i. d. R. durch Beschluss der [[Stadtrat]]svollversammlung in nichtöffentlicher Sitzung.
Die '''Goldene Bürgermedaille der Landeshauptstadt München''' wird von der Stadt [[München]] für ausgezeichnete für die Gemeinde geleistete Dienste verliehen. Die Verleihung der Medaille erfolgt i. d. R. durch Beschluss der [[Stadtrat]]svollversammlung in nichtöffentlicher Sitzung.
Sie trägt die Umschrift "Dem verdienstvollen Bürger/Der verdienstvollen Bürgerin". Die Namen der so Geehrten werden auf Tafeln im Oberen Foyer des [[Altes Rathaus|Alten Rathauses]] eingetragen.
[[Kategorie:Geschichte|Bürg]]
[[Kategorie:Auszeichnung]]

Aktuelle Version vom 13. Dezember 2011, 09:44 Uhr

Die Goldene Bürgermedaille der Landeshauptstadt München wird von der Stadt München für ausgezeichnete für die Gemeinde geleistete Dienste verliehen. Die Verleihung der Medaille erfolgt i. d. R. durch Beschluss der Stadtratsvollversammlung in nichtöffentlicher Sitzung.


Sie trägt die Umschrift "Dem verdienstvollen Bürger/Der verdienstvollen Bürgerin". Die Namen der so Geehrten werden auf Tafeln im Oberen Foyer des Alten Rathauses eingetragen.