Königtum: Unterschied zwischen den Versionen
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::„Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst. | |||
Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben. Wir haben Uns daher entschlossen, zur Begründung der Unabhängigkeit der Uns von der Vorsehung anvertrauten Nation, den dem vormaligen Behrrscher derselben angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen, und diesen Entschluß durch eine feyerliche Proklamation heute öffentlich in Unserer Residenzstadt bekannt machen zu lassen. | |||
Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden." | |||
München, den 1. Jänner 1806 | |||
Max Joseph. | |||
Freiherr von Montgelas. | |||
Auf königlichen allerhöchsten Befehl von Flad. | |||
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Version vom 13. Juni 2015, 12:52 Uhr
Das Königtum Bayern beginnt mit dem Ende des deutschen Kaiserreiches im Jahr 1806. Solange es einen Kaiser gab, durfte kein Reichsfürst den Titel König tragen. Im Frieden von Pressburg (1805) zwischen Frankreich und Kaiser Franz II. wurden mehrere mit Napoleon verbündete Fürstentümer zu Königreichen erhoben.
Kurfürst Maximilian IV. Joseph von Bayern nahm am 1. Januar 1806 offiziell den Titel König Maximilian I. Joseph von Bayern an.
Am 26. Mai 1818 wurde vom König eine neue Verfassung für das Königreich Bayern erlassen. Sie ging nicht von der Egalität (Gleichheit) aller Untertanen aus, sondern räumte dem Adel und den Grundbesitzern jeweils besondere Rechte ein. Die damit geschaffene Ständeversammlung setzte sich aus zwei gleichberechtigten Kammern zusammen. Nur ein Gesamtbeschluss beider Kammern verpflichtete die Regierung. Während in der ersten Kammer, der "Kammer der Reichsräte", hochrangige Vertreter des Adels und der Geistlichkeit sowie weitere vom König ernannte Personen saßen, wurden die Mitglieder der zweite Kammer, der "Kammer der Abgeordneten" vom Volk gewählt. Die Wahlen erfolgten nach einem Zensuswahlrecht, das abhängig von der Steuerleistung der Untertanen gestaffelt war.
1871 wurde Bayern Teil des neuen Deutschen Reichs, allerdings konnte es sich als zweitgrößter deutscher Staat nach Preußen gewisse Vorrechte sichern (eigene Armee, Post und Eisenbahn). Die Könige von Bayern behielten wie die anderen Fürsten ihre Titel.
Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kaiserreich im November 1918 abgeschafft wurde, musste der letzte bayerische König, Ludwig III., als erster deutscher Monarch im Zuge der Novemberrevolution abdanken. Wie alle deutschen Monarchien wurde das Königreich Bayern aufgelöst, und es kam zur Räterepublik.
Könige Bayerns
- 1806-1825 Maximilian I. Joseph
- 1825-1848 Ludwig I.
- 1848-1864 Maximilian II. Joseph
- 1864-1886 Ludwig II.
- 1886-1913 Otto I.
- 1913-1918 Ludwig III.
Die Proklamationvon 1806
Hier der Text der Proklamation des Königtums im Regierungsblatt. Darin wird die Trennung von Staat und Dynastie betont. Gleichzeitig erfolgt der Verweis auf die Souveränität des Staates, denn die Königswürde wurde „zur Begründung der Unabhängigkeit der ... Nation“ angenommen. Nur in dieser Version wird auch auf eine spätere Krönung und Salbung verwiesen, die dann jedoch nie stattfand.
- „Wir Maximilian Joseph, von Gottes Gnaden König von Baiern, des heil. römischen Reichs Erzpfalzgraf, Erztruchseß, und Kurfürst.
Durch die unerschütterliche Treue Unserer Unterthanen, und die vorzüglich bewiesene Anhänglichkeit der Baiern an Fürst und Vaterland, hat der baierische Staat sich zu seiner ursprünglichen Würde emporgehoben. Wir haben Uns daher entschlossen, zur Begründung der Unabhängigkeit der Uns von der Vorsehung anvertrauten Nation, den dem vormaligen Behrrscher derselben angestammten Titel eines Königs von Baiern anzunehmen, und diesen Entschluß durch eine feyerliche Proklamation heute öffentlich in Unserer Residenzstadt bekannt machen zu lassen. Unsere feyerliche Krönung und Salbung haben Wir auf eine günstigere Jahreszeit vorbehalten, welche Wir in Zeiten öffentlich bekannt machen werden."
München, den 1. Jänner 1806
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl von Flad.
(Abdruck, vgl. Abbi., entspricht .hdbg.eu)
Siehe auch
- Herzogtum
- Kurfürstentum
- Max Joseph ()
- Rheinbund in der deutschen WikipediaW