Fundbüro

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Das Fundbüro der Landeshauptstadt München in Sendling ist eine Unterabteilung des Kreisverwaltungsreferates. Dort können gefundene Gegenstände abgegeben und verlorene Gegenstände abgeholt werden.

Adresse

Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung I, Fundbüro


Oetztaler Straße 19
81373 München
☎ : 089 233-96045
@ : fundbuero.kvr@muenchen.de


Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr

Spezielle Fundbüros

Die genannten Fundbüros sind nicht zuständig für:

  • Gegenstände, die außerhalb der Landeshauptstadt München gefunden wurden
  • Gegenstände, die einer besonderen Lagerung bedürfen
  • Gegenstände, die offensichtlich Abfall sind
  • Tiere, dafür ist das Tierheim zuständig
  • Reptilien (einheimische und exotische), hierfür gibt es die Reptilienauffangstation

Fahrräder

Wird ein Fahrrad vermisst, muss eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei erfolgen. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung dafür, dass das Fundbüro ein Fahrrad an den Verlierer aushändigen kann. Sollte sich das Fahrrad als nicht gestohlen erweisen, muss die Anzeige später wieder zurückgenommen werden.

Auch für Fundräder ist das städtische Fundbüro zuständig, ferner für aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernte Fahrräder[1].

Wie funktioniert die Suche?

Bei sogenannten Massenfundsachen wie Schlüsseln, Brillen, Schirmen, Handschuhen und dergleichen, ist persönliches Erscheinen im Fundbüro erforderlich.

In der Regel dauert es bei wertvolleren Sachen einige Zeit, bis sie im Fundbüro abgegeben und registriert worden sind.

Per E-Mail oder über den Online-Service des Fundbüros kann der Verlust einer Sache unkompliziert mit einer Verlustanzeige gemeldet werden.

Dazu werden folgende Angaben benötigt:

Name und Adresse des Verlierers
Datum oder Zeitraum des Verlustes
Ort des Verlustes
genaue Beschreibung des verlorenen Gegenstandes

Sie erhalten auf eine Anzeige eine Rückmeldung, wenn der Gegenstand registriert wurde. Wenn Sie nichts hören, konnte der Gegenstand leider noch nicht ermittelt werden.

Abholung von Fundsachen

Der Verlierer kann sein Eigentum beim Fundbüro abholen. Meist ist eine Lagergebühr zu entrichten. Außerdem hat der Finder einen Anspruch auf Finderlohn, § 971 BGB[2].

Nicht beanspruchte Fundsachen

Aushändigung an den Finder

Wird eine Fundsache nach Ablauf von sechs Monaten von niemandem beansprucht, geht sie in das Eigentum des Finders über (§ 973 BGB[3]). Darüber wird er vom Fundbüro verständigt und kann die Fundsache abholen. Taucht innerhalb von drei Kalenderjahren doch noch der Verlierer auf, kann dieser vom Finder die Herausgabe verlangen (§ 977 BGB[4]).

Wurde Bargeld aufgefunden, erhält der Finder die gefundenen Scheine und Münzen. Überweisungen werden nicht vorgenommen. Damit ist u.a. ausgeschlossen, dass das Fundbüro auf zunächst unerkanntem Falschgeld sitzen bleibt.

Fundsachenversteigerung

Beansprucht der Finder die Fundsachen nicht, werden sie öffentlich versteigert. Fundbüros und Finanzämter halten regelmäßig Versteigerungen ab. Während der Corona-Pandemie fanden solche Versteigerungen meist online statt.

Versteigerungstermine

  • Finanzamt München: Versteigerungen: Terminkalender
  • Flughafen München: derzeit keine Terminbekanntgabe
  • Stadt München: derzeit keine Terminbekanntgabe
  • MVG: derzeit keine Terminbekanntgabe

Weblinks

  • Landeshauptstadt München: Fundbüro
    • Dort auch als weitere Informationen
      • Sperr-Notrufe für gestohlene EC-, Kredit- und Handykarten
      • DRK - Schlüsselschutz
      • Schlüsselfundbüro Deutschland
      • Schlüsselfinder Fundbüro 24
      • Return to me
      • Internet FundService – Find-ID.de

Einzelnachweise

  1. Landeshauptstadt München: Fundbüro
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 971 BGB
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 973
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 977