Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

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== Neuwahl 2023 ==
== Neuwahl 2023 ==
Der Migrationsbeirat soll am 19. März 2023 neu gewählt werden. Bewerbungen sind noch bis 9. Januar 2023 möglich<ref>Landeshauptstadt München: [https://stadt.muenchen.de/infos/migrationsbeiratswahlen Migrationsbeiratswahlen]</ref>
Der Migrationsbeirat wurde am 19. März 2023 neu gewählt.


Bewerbungs- und wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohner*innen, die am Wahltag
Das Wahlergebnis brachte Sitze für 17 Listen, wobei die „AMM“ und die „Türkische Liste“ jeweils sechs Sitze erhielten, die Liste „United in Diversity“ fünf<ref>Landeshauptstadt München, Ergebnisse der Migrationsbeiratswahl 2023: [https://www.wahlen-muenchen.de/ergebnisse/20230319migrationsbeiratswahl/ergebnisse.html Wahl des Migrationsbeirates 2023]</ref>.
* das 18. Lebensjahr vollendet haben,  
* sich seit mindestens sechs Monaten ununterbrochen mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in München aufhalten und
* nicht vom Wahlrecht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ausgeschlossen sind.
 
Wahlberechtigt auf Antrag sind unter denselben Voraussetzungen außerdem
* ausländische Staatsangehörige, die neben einer ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
* Eingebürgerte, die diesen Status am Wahltag nicht länger als 12 Jahre (Stichtag 18. März 2011) innehaben.


==Details ==
==Details ==
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