Herberge: Unterschied zwischen den Versionen

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Das "Herbergsrecht" räumte erstmals Arbeitern die Möglichkeit ein, Wohnungseigentum auf nicht eigenem Grund zu erwerben. Auch Teileigentum an einzelnen Stockwerken oder Zimmern war möglich.
Das "Herbergsrecht" räumte erstmals Arbeitern die Möglichkeit ein, Wohnungseigentum auf nicht eigenem Grund zu erwerben. Auch Teileigentum an einzelnen Stockwerken oder Zimmern war möglich.
[[Kategorie:Gebäude]]
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