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Das "Herbergsrecht" räumte erstmals Arbeitern die Möglichkeit ein, Wohnungseigentum auf nicht eigenem Grund zu erwerben. Auch Teileigentum an einzelnen Stockwerken oder Zimmern war möglich. | Das "Herbergsrecht" räumte erstmals Arbeitern die Möglichkeit ein, Wohnungseigentum auf nicht eigenem Grund zu erwerben. Auch Teileigentum an einzelnen Stockwerken oder Zimmern war möglich. | ||
[[Kategorie:Gebäude]] |
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