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Die Kapazität der beiden Gebetsräume zusammen beträgt 400 Personen. Konferenzraum, Dialograum, Bibliothek und Kursräume machen die Moschee zugleich zu einem Kulturzentrum. Desweiteren ist auch die Einbindung eines türkischen Bades (Hamam) in den Komplex vorgesehen. | Die Kapazität der beiden Gebetsräume zusammen beträgt 400 Personen. Konferenzraum, Dialograum, Bibliothek und Kursräume machen die Moschee zugleich zu einem Kulturzentrum. Desweiteren ist auch die Einbindung eines türkischen Bades (Hamam) in den Komplex vorgesehen. | ||
=== | ===Chronik des Bauvorhabens=== | ||
[[ | [[Image:Skizze125.jpg|thumb|left|190px|Entwurfsskizze zur neuen Moschee]] | ||
Bereits vor dem erfolgreichen Abschluss der [[Bauvoranfrage]] bei der [[Lokalbaukommission]] und der [[Denkmalschutz]]-Prüfung Ende Mai 2005 wurde das Bauvorhaben auf verschiedenen Ebenen kontrovers diskutiert: Die Bewohner des Stadtteils waren nur zum kleineren Teil entschiedene Befürworter oder Gegner der verschiedenen Moscheeprojekte, die große Masse verhielt sich indifferent bis wohlwollend. Einige Anwohner der beiden Nachbarschaften Schanzenbachstraße und Gotzinger Platz und Umgebung gründeten eine Interessengemeinschaft gegen Um- oder Neubau der Moschee. Im Bezirksausschuss fanden öffentliche Debatten zum Thema statt, dabei kam es am 8. Juni 2005 zu einem Eklat, als die CSU-Fraktion nach einem Streit zwischen den Fraktionsvorsitzenden von SPD und CSU geschlossen die Sitzung verließ. Anlass war eine Bemerkung des SPD-Fraktionsvorsitzenden, der eine CSU-Veranstaltung gegen die Moschee einige Wochen zuvor, bei der Agitatoren der [[Deutsche Volksunion|DVU]] aufgetreten waren, als fremdenfeindlich eingestuft hatte. Auch im Stadtrat von München stritten die Parteien über das Moscheeprojekt, auch hier machte sich die CSU zum Anwalt der Projektgegner, versuchte aber, den Anschein rechtsstaatlichen Handelns zu wahren, indem sie ihre Gegnerschaft offiziell mehr auf verfahrenstechnische als inhaltliche Kritik am Bauvorhaben aufbaute. | |||
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[[Image:Munich Sendling St Korbinian.jpg|thumb|135px|St. Korbinian am Gotzinger Platz]] | |||
Der Münchner Stadtrat stimmte | '''16. Juni 2005''': Unter Leitung des Münchner Oberbürgermeisters [[Christian Ude]] fand eine Sendlinger [[Bürgerversammlung]] statt, bei der das Thema Moschee Hauptgegenstand war und Gegner wie Befürworter ausführlich zu Wort kamen. Bei der abschließenden Abstimmung über den eingebrachten Ablehnungsantrag konnten die Gegner 252 Stimmen mobilisieren, mussten aber auch 212 Gegenstimmen für ihren Antrag hinnehmen. Ein Aufmerksamkeit heischender Auftritt Rechtsradikaler mit einem Transparent gegen die Moschee wurde unterbunden, einige [[Skinhead]]s waren von der Polizei bereits im Vorfeld von der Teilnahme an der Versammlung ausgeschlossen worden. Durch das knappe Abstimmungsergebnis ermutigt verkündete OB Ude am nächsten Tag: „Die Moschee wird gebaut“, wohl wissend, dass dezidierte Gegner wie Befürworter ihre Anhängerschaft zum Großteil zur Abstimmung mobilisiert hatten, der weitaus überwiegende Teil der Sendlinger Bürger dem Bauvorhaben aber neutral, wohlwollend oder gleichgültig gegenüberstehen dürfte und zur Abstimmung erst gar nicht erschien. So gesehen machte die Zahl der entschiedenen Gegner wohl nur einen minimalen Prozentsatz der Sendlinger Wohnbevölkerung aus. | ||
'''22. Juni 2005''': Der Münchner Stadtrat stimmte dem Bau mit deutlicher Mehrheit zu, eine Koalition aus [[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]], den [[Bündnis 90/Die Grünen|Grünen]], [[Freie Demokratische Partei|FDP]] und [[Fraktion (Politik)|fraktionslosen]] Stadträten setzte sich gegen die [[Christlich-Soziale Union in Bayern e.V.|CSU]] durch, die Bedenken gegen das Projekt angemeldet hatte. Die [[Christentum|christlichen]] Kirchen unterstützten das Projekt, für das damit das [[Baugenehmigungsverfahren]] begann. Die Gegner hofften, den Bau durch gerichtliche Klagen von Anwohnern noch verhindern zu können und drohten, ein [[Bürgerbegehren]] mit dem Ziel eines [[Bürgerentscheid]]s gegen den Bau herbeizuführen, falls solche Klagen scheitern sollten. | |||
'''27. Juli 2005''': Der Stadtrat genehmigte mit breiter Mehrheit den Vertrag zwischen der Stadt und DITIM über dem Verkauf des Grundstücks am Gotzinger Platz. Im Kaufvertrag sind Forderungen der Stadt verbrieft, die den Bedenken der Anwohner Rechnung tragen: | |||
*Baumaßnahmen sind erst möglich, wenn die bestehende Nutzung als Parkplatz für die Großmarkthalle München von der Stadt aufgegeben werden kann. Voraussetzung dafür ist, dass auf dem südlich der Königsdorfer Straße gelegenen städtischen Grundstück eine Parkgarage gebaut und betrieben wird. | |||
*Im Grundbuch wird dinglich gesichert, dass die bisherige Moschee Schanzenbachstraße mit Nutzungsbeginn des neuen Gebäudes aufgehoben wird. Dies ist auch für alle Rechtsnachfolger bindend. | |||
*DITIM verpflichtet sich, auf Dauer jede Art der Beschallung der Umgebung zu unterlassen. | |||
*Das Islamische Kulturzentrum soll auch ein Ort der Begegnung zwischen Muslimen und Menschen mit anderem Glauben oder Weltbild sein. Zu diesem Zweck gestattet DITIM der Allgemeinheit das Betreten des Zentrums und der Moschee zu den allgemeinen Öffnungszeiten. Eine entsprechende Dienstbarkeit wird bestellt. | |||
*Die Gestaltung des Islamischen Kulturzentrums soll unter Beteiligung verschiedener Architekturbüros in einem Workshop erarbeitet werden, an dem auch Vertreter des Stadtrates, des Bezirksausschusses und der Pfarrei St. Korbinian teilnehmen werden.<br/ > | |||
Die Baugenehmigung wird nach Paragraf 34 Baugesetzbuch erfolgen. Oberbürgermeister Christian Ude meinte hierzu: ''„Es ist nicht ersichtlich, warum am Gotzinger Platz strengere Maßstäbe gelten sollten als im Herzen der Altstadt bei Totalabriss, Neubau und Nutzungsänderung des bedeutendsten Denkmals der bayerischen Staatsgeschichte.“'' und bezog sich damit auf die jüngsten Neubauten am [[Alter Hof|Alten Hof]], bei denen die bayerische Staatsregierung das Vorgehen nach Pararaph 34 gefordert hatte.<br/ > | |||
Der Vorbescheid auf die Bauanfrage zur Moschee am Gotzinger Platz ist zugestellt worden. Damit besteht bei allen im Vorbescheid beantworteten Fragen ein Rechtsanspruch des Antragstellers. | |||
==Tage der Offenen Moschee== | ==Tage der Offenen Moschee== |
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