Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 03.04.[[1974]] ebnete der Stadtrat per Satzung den Weg für das neue Gremium.  
Am 03.04.[[1974]] ebnete der Stadtrat per Satzung den Weg für das neue Gremium.  
Der neu geschaffene Ausländerbeirat hatte die Aufgabe, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Fragen, die Ausländerinnen und Ausländer in München betreffen, zu beraten, die Verbindung zwischen den Ausländerinnen und Ausländern und Einheimischen in München sowie kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten der ausländischen Bevölkerung zu fördern. Er verfügte über 39 Mitglieder. 26 davon waren ausländische Vertrauensleute und Personalräte, die durch ein Wahlmännergremium gewählt wurden; 12 Mitglieder waren deutscher Herkunft (darunter 4 Vertreter der Stadtratsfraktionen und 8 Vertreter aus dem Kreis der mit Ausländerfragen befassten Organisationen). 1 städtischer Beamter wurde zudem als Geschäftsführer berufen.
Der neu geschaffene Ausländerbeirat hatte die Aufgabe, den Stadtrat und die Verwaltung in allen Fragen, die Ausländerinnen und Ausländer in München betreffen, zu beraten, die Verbindung zwischen den Ausländerinnen und Ausländern und Einheimischen in München sowie kulturelle, sportliche und soziale Aktivitäten der ausländischen Bevölkerung zu fördern. Er verfügte über 39 Mitglieder. 26 davon waren ausländische Vertrauensleute und Personalräte, die durch ein Wahlmännergremium gewählt wurden; 12 Mitglieder waren deutscher Herkunft (darunter 4 Vertreter der Stadtratsfraktionen und 8 Vertreter aus dem Kreis der mit Ausländerfragen befassten Organisationen). 1 städtischer Beamter wurde zudem als Geschäftsführer berufen.  
Dieses erste Gremium war bewusst sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Vertreterinnen und Vertretern bestückt, um Problembewusstsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammen zu führen.  
Dieses erste Gremium war bewusst sowohl mit deutschen als auch mit ausländischen Vertreterinnen und Vertretern bestückt, um Problembewusstsein, Sachverstand und Verwaltungserfahrung sinnvoll zusammen zu führen.  


=== 1979 ===
=== 1979 ===
Nach Ablauf der ersten Amtszeit des Ausländerbeirats änderte der Stadtrat am 16.05.1979 die Satzung. Fortan wurde die Wahl durch ein Wahlmännergremium ersetzt. Sämtliche Mitglieder wurden von nun an von Institutionen vorgeschlagen, deren Aufgabengebiet die Arbeit mit ausländischen Bürgerinnen und Bürgern beinhaltete, und vom Stadtrat berufen. Stadträtinnen, Stadträte sowie städtische Dienstkräfte waren mit der neuen Periode nicht mehr als feste Mitglieder im Gremium vertreten. Stattdessen Vertreter von Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen und in der Ausländerarbeit engagierten Institutionen. Die Verbindung zum Stadtrat bestand aber durch Verwaltungsbeiräte/innen fort, die sich für eine bestimmte Nation der sogenannten „Anwerbestaaten“ (Türkei, Jugoslawien, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Marokko und Tunesien) zuständig zeigten.
Nach Ablauf der ersten Amtszeit des Ausländerbeirats änderte der Stadtrat am 16.05.1979 die Satzung. Fortan wurde die Wahl durch ein Wahlmännergremium ersetzt. Sämtliche Mitglieder wurden von nun an von Institutionen vorgeschlagen, deren Aufgabengebiet die Arbeit mit ausländischen Bürgerinnen und Bürgern beinhaltete, und vom Stadtrat berufen. Stadträtinnen, Stadträte sowie städtische Dienstkräfte waren mit der neuen Periode nicht mehr als feste Mitglieder im Gremium vertreten. Stattdessen Vertreter von Gewerkschaften, Verbänden, Kirchen und in der Ausländerarbeit engagierten Institutionen. Die Verbindung zum Stadtrat bestand aber durch Verwaltungsbeiräte/innen fort, die sich für eine bestimmte Nation der sogenannten „Anwerbestaaten“ (Türkei, Jugoslawien, Griechenland, Italien, Spanien, Portugal, Marokko und Tunesien) zuständig zeigten.  


=== 1984, 98===
[https://de.wikipedia.org/wiki/Anwerbeabkommen_zwischen_der_Bundesrepublik_Deutschland_und_Italien Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien / Spanien / Griechenland / Türkei / Marokko / Portugal / Tunesien / Jugoslawien]  
Die dritte Amtszeit des Ausländerbeirats begann 1984 mit 27 ausländischen und acht deutschen Mitgliedern. Am 05.07.1989 wurde der Ausländerbeirat letztmals für eine Übergangszeit durch die ausländische Bevölkerung München berufen. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des Beirats durch eine Änderung der Satzung erweitert. Der Ausländerbeirat war fortan befugt, sich thematisch auch solcher Angelegenheiten anzunehmen die über den sogenannten eigenen Wirkungskreis hinausgehen. Im selben Jahr beschloss der Münchner Stadtrat, die Mitglieder des Ausländerbeirats direkt wählen zu lassen. Die Wahl des neuen Gremiums fand am 10.11.1991 statt. Der nunmehr von der ausländischen Bevölkerung bestimmte Ausländerbeirat konstituierte sich mit Mitgliedern aus acht verschiedenen Ländern. In seiner Amtszeit setzte der Beirat zwei wesentliche Regelungen zum Wahlrecht durch, die in leichter Abwandlung bis heute Bestand haben: Das Wahlrecht wurde vollständig dem Kommunalwahlrecht - Stichpunkte Kumulieren und Panaschieren – angeglichen. Außerdem waren auf Antrag Personen aktiv und passiv wahlberechtigt, die sich innerhalb von sechs Jahren vor der Wahl einbürgern ließen (inzwischen ausgedehnt auf 12 Jahre). 1997 wurde ein neues Gremium aus 31 Männern und 9 Frauen gewählt, das 1998 unter dem Vorsitz von Cumali Naz seine Arbeit aufnahm. 2004 wurde Naz in seinem Amt bestätigt. Bei der Wahl 2010 stand der Ausländerbeirat im medialen Blickfeld, weil 2 österreichische Vertreter der rechtsradikalen NPD-Tarnliste „Bürgerinitiative Ausländerstopp“ erfolglos versuchten, in das Gremium gewählt zu werden.


Eine zuverlässig zu Wahlzeiten aufflammende politische Diskussion ist die Frage der Legitimation des Beirats. Während die Wahlbeteiligung im Jahr 1997 noch bei 9,9 Prozent lag, sank sie 2004 auf 5,9 Prozent. Auch im Jahr 2010 lag sie nur bei rund 6 Prozent. Die Gründe hierfür sind vielfältig und vielschichtig. Manche Stimmen sagen, es liege daran dass der Beirat lediglich eine beratende Funktion und keine tatsächliche Entscheidungskompetenz habe, andere sehen die Hauptursache in der Struktur des Beirats und schlagen ein „Fach-/Expertengremium“ vor, bestehend aus berufenen Mitgliedern.  
=== 1984 - 2017 ===
=== 2017 ===
Die dritte Amtszeit des Ausländerbeirats begann 1984 mit 27 ausländischen und acht deutschen Mitgliedern. Am 05.07.1989 wurde der Ausländerbeirat letztmals für eine Übergangszeit durch die ausländische Bevölkerung München berufen. Gleichzeitig wurden die Kompetenzen des Beirats durch eine Änderung der Satzung erweitert. Der Ausländerbeirat war fortan befugt, sich thematisch auch solcher Angelegenheiten anzunehmen die über den sogenannten eigenen Wirkungskreis hinausgehen. Im selben Jahr beschloss der Münchner Stadtrat, die Mitglieder des Ausländerbeirats direkt wählen zu lassen. Die Wahl des neuen Gremiums fand am 10.11.1991 statt. Der nunmehr von der ausländischen Bevölkerung bestimmte Ausländerbeirat konstituierte sich mit Mitgliedern aus acht verschiedenen Ländern. In seiner Amtszeit setzte der Beirat zwei wesentliche Regelungen zum Wahlrecht durch, die in leichter Abwandlung bis heute Bestand haben: Das Wahlrecht wurde vollständig dem Kommunalwahlrecht  - Stichpunkte Kumulieren und Panaschieren – angeglichen. Außerdem waren auf Antrag Personen aktiv und passiv wahlberechtigt, die sich innerhalb von sechs Jahren vor der Wahl einbürgern ließen (inzwischen ausgedehnt auf 12 Jahre). 1997 wurde ein neues Gremium aus 31 Männern und 9 Frauen gewählt, das 1998 unter dem Vorsitz von Cumali Naz seine Arbeit aufnahm. 2004 wurde Naz in seinem Amt bestätigt.  
Im Februar 2011 wurde Nükhet Kivran zur neuen Vorsitzenden gewählt.


Im Jahr [[2016]] nannte sich das Gremium in '''Migrationsbeirat''' um.
=== 2017 - 2022 ===


Am 22.01.'''2017''' fand die Wahl zum neuen Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München statt.
Im Jahr [[2016]] nannte sich das Gremium durch Satzungsänderung in '''Migrationsbeirat''' um.
 
Am 22.01.'''2017''' fand die Wahl zum neuen Migrationsbeirat der Landeshauptstadt München statt.
Der aktuelle Migrationsbeirat München besteht aus 40 Mitgliedern und ist paritätisch (20 - 20) mit Männern und Frauen besetzt.
 
Am 17.03.2017 konstiuerte sich das neue Gremium.
Dimitrina Lang wurde zur Vorsitzenden gewählt, Theodora Sismani zu ihrer ersten sowie Nesrin Gül zu ihrer zweiten Stellvertreterin.
Die Tatsache, dass der Vorstand des Migrationsbeirats aus drei Frauen besteht ist ein Novum und verdient besondere Beachtung.


==Details ==
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