6.430
Bearbeitungen
Blass (Diskussion | Beiträge) |
Baha (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Verlage''' bzw. '''Verleger''' als Leiter eines Verlages können für | '''Verlage''' bzw. '''Verleger''' als Leiter eines Verlages können für die AutorInnen, Regisseure von Büchern, Zeitschriften, Zeitungen, Musiknoten, Kalendern oder anderen Medienprodukten (CDs, DVDs, Online-Medien, PC-Software, Spiele etc.) Dienstleistungen erbringen. | ||
Wichtige Teile ihres Geschäftes sind das '''Lektorat''' der Inhalte, die '''Herstellung''' und der '''Vertrieb''' inkl. des Marketings der Produkte. | |||
Verleger sind (häufig) als Eigentümer oder Geschäftsführer für den Verlag in seiner Gesamtheit verantwortlich. Beim Verleger liegt letztlich die Entscheidung, in welche Veröffentlichungen ein Verlag investiert (verlegen = vorlegen). Verlage gibt es in allen Größen (Ein-Frau/Mann-Betrieb, Spezialverlag für ein Thema, international tätige Wissenschafts- oder Zeitschriftenverlage). Geschäftspartner sind im Verlagsvertrag die [[Autor]]Innen und andrerseits Vertriebsfirmen und/oder AbonenntInnen einzelner Produkte oder von ganzen Produktpaketen die Endkunden. | |||
In der Produktion sind heute der Druck (Printing) und der Vertrieb meist ausgelagert. Im Unterschied dazu existieren heute Firmen, die für AutorInnen das Printing-on-Demand besorgen. | |||
Bearbeitungen