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:''Für die Vorschriften zur zukünftigen Bebauung der neuen Verbindungsstraße durch den ehemaligen Per(s)-Fabrik-Anger wird am 26. August 1845 zur öffentlichkeit gebracht, daß nun die '''Adelgundenstraße''' der [[Sankt Anna Vorstadt]], 30' breit, die Hildegardstraße durchschneidend, nur mit zusammenhängenden Häusern bebaut werden darf.'' | :''Für die Vorschriften zur zukünftigen Bebauung der neuen Verbindungsstraße durch den ehemaligen Per(s)-Fabrik-Anger wird am 26. August 1845 zur öffentlichkeit gebracht, daß nun die '''Adelgundenstraße''' der [[Lehel|Sankt Anna Vorstadt (heute meist Lehel)]], 30' breit, die Hildegardstraße durchschneidend, nur mit zusammenhängenden Häusern bebaut werden darf.'' | ||
Im Jahr 1855 werden folgende Grundstücke, damals noch unbebaute Baugrundstücke, von der Fabrikstraße in die Adelgundenstraße einverleibt. Das waren die Hausnummern 6(1-7) bis 7(a bis i), diese erhielten fortan die Hausnummern 7 bis 19. | Im Jahr 1855 werden folgende Grundstücke, damals noch unbebaute Baugrundstücke, von der Fabrikstraße in die Adelgundenstraße einverleibt. Das waren die Hausnummern 6(1-7) bis 7(a bis i), diese erhielten fortan die Hausnummern 7 bis 19. | ||
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