Günter Grünwald: Unterschied zwischen den Versionen

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"Das Inverkehrbringen und Verzehren von Lebkuchen und ähnlich gelagerter weihnachtlicher Backwaren vor dem 9. November des jeweilig aktuellen Jahres wird mit Gefängnis nicht unter 4 Jahren bestraft. Wahlweise gibt es 12 Bockfotzen."
"Das Inverkehrbringen und Verzehren von Lebkuchen und ähnlich gelagerter weihnachtlicher Backwaren vor dem 9. November des jeweilig aktuellen Jahres wird mit Gefängnis nicht unter 4 Jahren bestraft. Wahlweise gibt es 12 Bockfotzen."


Dieser Gesetzestext wurde in seiner Sendung ''''Grünwald Freitahgcomedy''' vom 23.09.2016 eingeblendet.  
Dieser Gesetzestext wurde in seiner Sendung ''Grünwald Freitahgcomedy'' vom 23.09.2016 eingeblendet.  


== Sendungen ==
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