Ludendorff-Hitler-Putschversuch

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Der oft so genannte Ludendorff-Hitler-Putsch war der gescheiterte Versuch von Ex-Reichswehr-General Erich Ludendorff, weiteren ehemals hochranigigen Militärs, des Parteiredners Adolf Hitler und deren Anhängern in der Nacht vom 8. zum 9. November 1923 durch einen Umsturz in München die Macht in ganz Deutschland an sich zu reißen. Die „Putschisten“ wurden im März 1924 vor Gericht gestellt.

Obwohl der Aufstand sofort niedergeschlagen wurde, gelang es dem dort zunächst geflohenen Hitler, sich im folgenden Prozess und der anschließenden Haftstrafe als wichtige Figur der rechten Szene zu etablieren. Nach der "NS-Machtergreifung" 1933 (der Beseitigung der ersten demokratischen deutschen Verfassung) wurden die damaligen Ereignisse und Morde von der NSDAPW zu einem Mythos / Heldentaten verklärt.

Geschehen

Der Oberbürgermeister Eduard Schmid (1861—1933), der erste direkt gewählte Oberbürgermeister 1919–1924; als Kandidat der SPD) war am 9. November im Rathaus als Geisel genommen und verschleppt worden. Nach dem Scheitern des Putschversuchs konnte er befreit werden.

Polizei-Hauptmann Rudolf Schraut (geadelt Rudolf Ritter von Schraut, geboren am 4. Juli 1886 — im Dienst erschossen am 9. November 1923, hatte sich vor seiner Polizei-Hundertschaft in der Nähe der Residenz und der Feldherrenhalle dem Zug der Putschisten entgegen gestellt und die Auflösung des Marsches befohlen. Er wurde aus der Ansammlung heraus ermordet.

Nach seinem Tod befahl der rangnächste Offizier, ein Oberleutnant, eine scharfe Salve, die dann sofort zur Auflösung des Marsches und dem Ende des Putschversuchs führte.

Gedenktafel

Die vier beim Putsch im Dienst erschossenen Polizisten werden heute auch vor Ort durch eine Gedenktafel geehrt.

Von den Putschisten ermordete bayerische Polizisten
  • Friedrich Fink, Oberwachtmeister
  • Nikolaus Hollweg, Unterwachtmeister
  • Max Schobert, Hilfswachtmeister
  • Rudolf Schraut, Hauptmann
Die Verbrecher-Bande posiert 1924 nach der niedrigen Verurteilung vor der Presse,
Foto aus dem Bundesarchiv

Der Prozess

Der folgende Prozess wegen Hochverrats etc. wurde, entgegen der Gesetzesbestimmung, beim Volksgericht München verhandelt. Dem Vorsitzenden Richter Georg Neithardt werden Sympathien für Hitler und seine Bewegung nachgesagt. Er verkündete am 1. April 1924 schließlich ein lächerlich geringes und angesichts der Todesopfer skandalöses Urteil: fünf Jahre Festungshaft. Der Begriff Festungshaft ist heute eher irreführend, denn dies bedeutete gerade nicht, dass es zu besonders strengen Haftbedingungen kam. Ganz im Gegenteil: Hitler konnte u.a. dort Besucher empfangen, so viele und so oft wie er wollte. Festungshaft bedeutete damals eine Art „Ehrenhaft.“ Schon nach 8 Monaten (plus die U-Haft seit 11. November) wurde er frei gelassen. Als österreichischer Staatsbürger hätte er nach dem Gesetz nach Verbüßung der Haftstrafe ausgewiesen werden müssen. Das geschah nicht. Sofort kümmerte er sich um seine verbotene Partei, die er wieder ungehindert aufbauen konnte.

Nachtrag: Als der vorbestrafte Hitler 1933 durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum Reichskanzler ernannt wurde, beförderte dieser den Richter Neithardt zum Oberlandesgerichtsrat (vermutlich als Dank für die milde Bestrafung).

Siehe auch

Zeitungsartikel

Literatur

  • Barbara Galaktionow: Chronologie eines Staatsstreichs. Süddeutsche Zeitung am 7. November 2023
  • Hermann Glaser (1928–2018): Adolf Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“. Ein Beitrag zur Mentalitätsgeschichte des Nationalsozialismus. Allitera, München, 2014. ISBN 978-3-86906-622-6
  • Wolfgang Niess: Der Hitlerputsch 1923 - Geschichte eines Hochverrats. C.H. Beck, 2023.

Weblinks

  • Karl-Ulrich Gelberg (über): Hitler und Kahr. Die bayerischen Napoleonsgrößen von 1923. Untertitel: Ein im Untersuchungsausschuss des bay. Landtags aufgedeckter Justizskandal. 1928, 257 Seiten, Hoegners damals von der SPD anonym veröffentlichter Artikel über das Verfahren. In: Historisches Lexikon Bayerns. 18. März 2011 (mit vielen Zitaten aus den Verfahrens-Originalakten)
  • Zum Spielfilm (Doku-Charakter) von Bernd Fischerauer, Regie: Hitler vor Gericht. Dokumentar-Spielfilm, Deutschland, 2009, gefördert vom Bayerischen Rundfunk (tv). 60 Min. Das Drehbuch stammt von Regisseur Bernd Fischerauer und Klaus Gietinger.
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