Diskussion:Bundestagswahl 2017
Wie geht es nach der ersten Sondierung weiter?
Wen das interessiert, der kann zum Beispiel bei Wikipedia unter den Paragrafen des Wahlgesetzes bzw. den Artikeln der Verfassung nachlesen. Auch Spiegel Online hat deshalb auf Facebook gefragt, was Menschen zum Jamaika-Aus jetzt wissen wollen und dazu dann zehn Antworten online gestellt. Auch das ersetzt natürlich nicht eigenes Nachdenken oder das Fragen von irgendwelchen weiteren echten SpezialistInnen oder Lexikonartikeln.
Die Fragen der Spiegel-LeserInnen lauteten: (dort klicken Sie auf die Frage, um direkt zu der Anwort zu springen.)
- Kann Merkel einfach hinschmeißen?
- Wie lange darf eine geschäftsführende Regierung arbeiten?
- Wann wird wieder gewählt?
- Hatte die FDP ihren Abgang geplant?
- Was bedeuten Neuwahlen für kleine Parteien?
- Hat sich Frauke Petry verspekuliert?
- Profitieren jetzt rechte Parteien?
- Geht bei Neuwahlen der Ärger von Neuem los?
- Warum wird nicht ernsthaft über eine Minderheitsregierung diskutiert?
- Wie verschiebt sich die Macht in einer Minderheitsregierung?
- "Was würde passieren, wenn Frau Merkel als geschäftsführende Kanzlerin sofort hinschmeißt?"
(Ende des auskomm. Antworten jener Redaktion)
Jenseits vom MünchenWiki gibt es also in der Tagespresse verschiedene Möglichkeiten sich darüber zu informieren. Das kann auch ich nur empfehlen. Einseitige Kommentare sind nicht unbedingt hilfreich. Hier im Artikel zur Bundestagswahl geht es doch vorrangig um die Darstellung des Abstimmungs-Ergebnisses in München im landes- und bundesweiten Vergleich. Die weitere Bundespolitik braucht, wenn überhaupt, dann eine für das Wiki geeignete Fragestellung und ein entsprechendes Lemma (Überschrift). So einen Bedarf sehe ich bis jetzt nirgendwo. Jemand anderes? -- --Baha (Diskussion) 12:07, 22. Nov. 2017 (CST)
Begründung meines Reverts
Die Version des Betrags vom Benutzer A. vom 21. ist gegenüber der vom 20. um nichts verbessert. Ich zitiere hier den Kernabschnitt von A:
- Auf den Bundespräsidenten kommt nun eine wichtige Rolle zu. Den - gemeint: Denn eine Selbstauflösung des Bundestages ist im Grundgesetz nicht vorgesehen (Falsch. Wer hat das denn gefordert oder auch nur ins Gespräch gebracht? Da muss der Bundespräsident auf niemand reagieren. Alle Beteiligten kennen das eindeutige Grundgesetz). Lediglich durch ein Misstrauensvotum, aber da Bundeskanzlerin Merkel nur noch Geschäftsführend im Amt ist, also nicht vom Parlament gewählt ist auch dies nicht möglich (Falsch. Ist überhaupt keine gegenwärtige Alternative). Somit muss jetzt der Bundespräsident entscheiden (Falsch. Im Widerspruch zum GG.).
Also wurde der Abschnitt nun entfernt, nachdem A. erklärt hat, daran nicht weiter arbeiten zu wollen. Auch mein Angebot, es mit ihm durchzusprechen, hat er abgelehnt. --blass, 13:50, 22. Nov. 2017 (CST) Auch Reste entfernt, es kamen keine Veränderungen. Der SZ-Artikel mag ja richtig den Zustand kommentiert haben. Seine Widergabe war grob falsch. Das zu erkennen bräuchte es keinen Ius-Abschluss. Jeglicher Münchenbezug (zum Bspl. zu hiesigen Akteuren) fehlte. dto. blass, 01. Dez. 2017