Staatsanwaltschaften
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Folgende Staatsanwaltschaften haben ihren Sitz in München:
- Generalstaatsanwaltschaft München, Nymphenburger Straße 16
- Staatsanwaltschaft München I, Linprunstraße 25
- Außenstelle Infanteriestraße 9
- Staatsanwaltschaft München II, Arnulfstraße 16–18
Zuständigkeiten
Die Staatsanwaltschaft München 1 ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten in der Stadt München und dem Landkreis München.
Die Staatsanwaltschaft München 2 ist zuständig bei Straftaten in den Amtsgerichtsbezirken
- Dachau
- Ebersberg
- Fürstenfeldbruck
- Garmisch-Partenkirchen
- Miesbach
- Starnberg
- Weilheim
- Wolfratshausen
Die oberbayerischen Landkreise Freising und Erding liegen bereits im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Landshut.
Siehe auch
Weblinks
- Staatsanwaltschaft München 1: Internetauftritt - Zuständigkeitsbereich
- Staatsanwaltschaft München 2: Internetauftritt - Zuständigkeitsbereich