Diskussion:Eduard Brücklmeier

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unrechtmäßig

Meine Frage ist, warum ist er unrechtmäßig hingerichtet worden, wurde die Verurteilung posthum revidiert. Wenn nicht, war sie und ist sie nicht unrechtmäßig. --188.174.87.36 14:18, 20. Jul 2011 (CEST)

Hallo, unbekanntEr BenutzerIn mit der IP-Nr. -188.174.8… , es ist kaum zu glauben, dass jemand am 20. Jul 2011 diese Fragen aus Unkenntnis stellt. Falls das der Fall sein sollte, will ich knapp darauf hinweisen, dass der Volksgerichtshof in einer Diktatur ein Sondergericht war, das nicht an demokratisch zustande gekommene Rechte und Gesetzes gebunden war. Seine Urteile sind ohne Ausnahme alle unrechtmäßig. Falls du irgendwelche Geschichtskenntnisse hast, dann lass dir aber sagen, dass dieser Versuch einer Provokation ziemlich jenseits von Anstand ist. Freisler und seine Mitverbrecher haben damals als Juristen nichts rechtsmäßiges getan. Und politisch, historisch kann man übrigens schreiben, dass Brücklmeier stolz darauf sein konnte, dass er an dem ihm vorgeworfenen "Verbrechen" beteiligt war. ich bin ihm, auch heute, dankbar. sdfgh, 20. 7., 17:55
Demokratie und Recht sind nicht ein und die selbe Sache. Recht heißt nur das es nach einer rechtlichen Ordnung zuging, die keineswegs gerecht oder gar demokratisch sein kann. Und das hat jetzt auch nichts mit Dankbarkeit zu tun. Im Übrigen wurden sehr viele Verfahren nach Kriegsende revidiert, aber bitte nur angeben, dass es Unrecht war, wenn es ein Gericht entschieden hat. Und leider kann ich dies beim vorliegenden Fall nicht so sehen, oder entzieht sich etwas meiner Kenntnis? --188.174.55.187 08:56, 21. Jul 2011 (CEST)
Doch. Es wäre gegen klare Verfasssunggrundsätze, diesem "Pseudo-Gericht" eine andere Stellung als irgendeinem Mörder zuzubilligen. Dass Richter in der Nachkriegszeit Probleme damit hatten, ihre wenigen überlebenden ehemaligen Nazi-Kollegen hart anzufassen, hat nichts damit zu tun. Der Deutsche Bundestag hat in einem Beschluss am 25. Januar 1985 den Volksgerichtshof einstimmig als „Terrorinstrument zur Durchsetzung nationalsozialistischer Willkürherrschaft“ bewertet und dessen Urteilen jede Rechtswirkung in der Bundesrepublik Deutschland abgesprochen. Und die Urteile des Volksgerichtshofs wurden formal 1998 durch Gesetz aufgehoben. Deine Interpretation, so verstehe ich dich, dass Urteile auch Unrecht in formal korrekter Weise sprechen könnten, wäre die positive Anerkennung der Macht von Diktatoren. Das machen wir hier hoffentlich nie wieder zur Grundlage von Entscheidungen. Falls du daran zweifelst, würde ich das nicht mehr mit dir diskutieren wollen. Die genannten Angaben (siehe auch bei Wikipedia mit Quellenangaben) sind für mich schlüssig. MfG, sdfgh, 21. 7. 2011.