NSU-Prozess
Vor dem Oberlandesgericht München findet 2013 ein Gerichtsverfahren wegen der Mordserie an Kleinunternehmern an mehreren Orten statt, das allgemein unter der Bezeichung NSU-Prozess bereits im Vorfeld für viel Aufsehen sorgte. Die NSU-Mord-Serie fand zwischen 2000 und 2006 statt.
Nach Einschätzung der Ermittler wurden in den Jahren 2000 bis 2006 bundesweit acht türkischstämmige Männer und ein Grieche durch eine rechtsextremistische Gruppierung aufgrund ihrer ausländischen Herkunft ermordet. Der Gruppe werden zwei tote Männer (4. Nov. 2011), und ein verhafteter Mann und eine Frau zugeordnet. Die Bundesanwaltschaft führte die Ermittlungen erst seit November 2011.
13 Jahre lang lebten die als Haupttäter angeschuldigten drei Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt (tot) und Uwe Mundlos ( tot) unerkannt und ohne offizielle Anmeldung in Deutschland. Von den jetzt fünf Angeklagten, die von insgesamt zwölf Rechtsanwälten verteidigt werden, sind zwei in Untersuchungshaft.
Angeklagt sind nun
- Beate Zschäpe
und vier so genannte Helfershelfer ……
……
Die Wahl des Verhandlungssaales 101, der sog. Schwurgerichtssaal, mit den zu wenigen Zuschauerplätzen wurde kritisiert.
Die Verteilung der wenigen Presseplätze in dem Saal wurde kritisiert. Dadurch wurde der türkischen Zeitung Hürriyet die Berichterstattung nicht vereinfacht. Aber so, wie behauptet, hat kein gezielter Ausschluss bestimmter Medien stattgefunden. Der Zugang für die Presse insgesamt wurde so teilweise nicht gewährleistet.
Das Oberlandesgericht München hat 123 Akkreditierungen für das Verfahren vergeben. Nur 50 Medienvertreter finden direkt im Gerichtssaal Platz. Auch die "Bild"-Zeitung hat angeboten, zugunsten der türkischen Tageszeitung "Hürriyet" ganz auf ihren Platz zu verzichten. Gerichtssprecherin Nötzel sagte jedoch, ein solcher Tausch sei nicht möglich. Jeder Journalist müsse namentlich und für das bestimmte Medium akkreditiert sein. Auch eine Nachmeldung sei nicht möglich. Aber sämtliche Medien, insbesondere selbstverständlich auch die ausländischen Medien/Medienvertreter, können nach Maßgabe einer Sicherheitsverfügung des Gerichts am Prozess teilnehmen, indem sie einen der freien Sitzplätze außerhalb des reservierten Bereichs oder einen der freiwerdenden Sitzplätze innerhalb des reservierten Bereichs einnehmen. Ist nämlich einer der 50 reservierten Plätze bis 15 Minuten vor Beginn der Verhandlung unbesetzt, rückt ein akkreditierter Journalist nach, der keine Reservierung hat."
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Oberlandesgerichte sind laut Gerichtsverfassungsgesetz als erste Instanz dann zuständig, wenn der Vorwurf auf Mord (und wie hier Bildung einer terroristischen Einigung) lautet. Der Prozess sollte unbedingt in München verhandelt werden. Von zehn Morden, für die der so genannte NSU verantwortlich gemacht wird, wurden fünf in Bayern verübt - zwei in München, drei in Nürnberg.
Deshalb soll der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts der bayerischen Hauptstadt richten. Der größte Sitzungssaal wurde extra umgebaut.
Zeitplan
Am 17. April 2013 ist der erste Prozesstag.
Der Strafsenat wird in der Regel zweimal wöchentlich tagen. Die bisher festgelegten 86 Verhandlungstage bis Januar 2014 dürften nach Einschätzung des Vorsitzenden für dieses umfangreiche Verfahren nicht ausreichen.