Stadtplanung
Die heutige Hauptabteilung II - Stadtplanung im Rathaus plant, begleitet Verfahren zu und erstellt die Bebauungspläne, Grünordnungspläne und sonstige Städtebauliche Satzungen. Sie ist Teil des Referats für Stadtplanung und Bauordnung.
Diese Bauleitplanverfahren und Bebauungsplanentwürfe werden intern auf drei Planungsbezirke aufgeteilt:
- West
- Mitte
- Ost
Es gibt ein eigenes Sachgebiet für Grünplanung. Am Ende stehen dann rechtsverbindliche Bebauungspläne. Die Stadtplanung setzt in München eine lange Tradition fort, die von der ersten Stadterweiterung um 1800 (Generalplan) über den ersten städtebaulichen Wettbewerb von 1892, die Generallinienplanung und die Staffelbauordnung von Theodor Fischer bis heute reicht.
Nicht verwechseln mit: Stadtplanung sollte nicht verwechselt werden mit der Stadtsanierung und dem Wohnungsbau, die von der Hauptabteilung III betreut werden. Die Hauptabteilung 3 fördert auch als größte Bewilligungsstelle Bayerns den Neubau und die Modernisierung von preiswertem Miet- und Eigenwohnraum und prüft die Entwicklung der Kostenmieten (Planungen zum Erhalt von preiswertem Wohnraum). Sie betreut die städtischen Wohnungsbaugesellschaften (GWG, GEWOFAG, HEIMAG) und die Sanierungstreuhänderin (MGS).
Weblinks
- Die Hauptabteilung II im Rathaus - die Hauptabteilung Stadtplanung (bei muenchen.de/Rathaus)