Grundbuch
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Das Grundbuch sind im Laufe der Jahrhunderte natürlich Grundbücher, das jeweils für einen längeren Zeitraum die Besitzverhältnisse am Boden und den darauf errichteten Gebäuden amtlich festhält / beschreibt. Interessant sind dabei immer wieder die Veränderungen.
Geschichte, Überlieferung
Siehe die Vorbemerkungen des Archivars Stahleder zur Tradition der alten Bücher in:
- Historische Ratsprotokolle ab 1459 - 51: Hrsgg. von Helmuth Stahleder, Bd. 1 - 4 (PDF)
- “Die … große Münchner Amtsbuch-Serie beginnt mit der Anlage des ersten erhaltenen Grundbuchs 1484/85. … Vom Hackenviertel/Innere Stadt reichen die Eintragungen bis zum Einsetzen der neuen, nunmehr vollständig erhaltenen Grundbuchreihe der Jahre 1572 bis 1576, die bis 1628 geführt wird. Dann wird bereits wieder eine neue Serie begonnen. …“
Grundbuchamt
Die Grundbuchämter werden bei den Amtsgerichten geführt. Für München ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht München, Infanteriestraße 1 zuständig.
Grundbucheinsicht
Eine Grundbucheinsicht ist möglich, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Ablauf und Vorschriften sind auf den Seiten des Grundbuchamts nachzulesen[1].
Einzelnachweise
- ↑ Justiz Bayern: Verfahren bei Grundbuchämtern