Maskenpflicht

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Mit dem Wort Maskenpflicht wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung u.a. im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen als Teil der Schutzmaßnahmen (Prävention) gegen die neuartige Infektionskrankheit Covid-19 beschrieben. Die Pflicht gilt aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch an Bahn- und Bussteigen.

Eine Mund-und-Nasen-Bedeckung ist auch für Fahrten im Taxi oder in privat organisierten Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte erforderlich. Damit soll die Übertragung von Viren in der Ausatemluft stark verringert werden. Neben der Hauptregel - Abstand mindestens 1,5 m - und der Nies-Regel ist dies wichtig, um einen erneuten Lockdown zu vermeiden.

Ansonsten gilt die Maskenpflicht in allen Läden und Einkaufszentren und überall dort, wo Verkauf von Produkten im Sinne eines Ladengeschäftes stattfindet, z.B. in Postfilialen.

Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, eine „Maske“ zum Fremdschutz der anderen Leute zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Als Folge sinkt dann auch das eigene Risiko zu erkranken.