Maskenpflicht

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Mit dem Wort Maskenpflicht wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung u.a. im öffentlichen Personennahverkehr, zum Beispiel in U- und S-Bahnen, Trams und Bussen als Teil der Schutzmaßnahmen (Prävention) gegen die neuartige Infektions-Krankheit Covid-19 beschrieben. Die Pflicht gilt aber nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch an Bahn- und Bussteigen.

Eine Mund-und-Nasen-Bedeckung ist auch für Fahrten im Taxi oder in privat organisierte Fahrgemeinschaften, zum Beispiel zwischen Wohn- und Arbeitsstätte erforderlich. Damit soll die Übertragung von Viren in der Ausatemluft stark verringert werden. Neben der Hauptregel -Abstand mindestens 1,5 m und der Nies-Regel ist dies wichtig, um einen erneuten Lock-Down zu verhindern


Ansonsten gilt die Maskenpflicht in allen Läden und Einkaufszentren und überall dort, wo Verkauf von Produkten im Sinne eines Ladengeschäftes stattfindet, also auch in Postfilialen.

Es ist aber grundsätzlich sinnvoll, eine „Maske“ zum Fremdschutz der anderen Leute zu tragen, wo immer der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Als Folge sinkt dann auch das eigene Risiko zu erkranken.