Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen in Bayern

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Im November 1945 wird mit Einverständnis der Militärregierung das „Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen in Bayern“ zur Flüchtlingsverwaltung gegründet. Es ist dem Innenministerium unterstellt. Überall haben die Landräte Nebenstellen einzurichten.


Im späteren allgemeinen Sprachgebrauch haben sich die Worte "Flucht" und "Vertreibung" sowie "Flüchtlinge" und "Vertriebene" für das Nachkriegsjahrzehnt weitgehend angeglichen.

Daneben stehen Versuche amtlich die einzelnen Begriffe trennscharf festzulegen. In Westdeutschland führte das Bundesvertriebenengesetz (19. Mai 1953) das Wort "Vertriebene" als Sammelbegriff ein für alle, die ihre Heimat „im Osten“ verlassen mussten, und bezeichnete die einst dort lebende angestammte Bevölkerung ( vor dem Stichtag31. Dezember 1937) als "Heimatvertriebene".

Die nach diesen Begriffen Vertreiberstaaten, also von der Sowjetunion abhängige kommunistische Regierungen, versuchten das Thema zu vermeiden. Wenn dann sprachen sie dabei aber jedenfalls nicht von Vertreibung, sondern von "Transfer" oder gebrauchten entsprechende Wörter (z. B. tschechisch: Odsun = Abschub). Die DDR legte sich auf die Worte "Umsiedlung" und "Umsiedler" fest.


Das Wort "Flüchtling" wurde dagegen für die aus der Sowjetzone/DDR Geflüchteten reserviert.

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