Sperrstunde

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Die Sperrstunde ist eine Begrenzung der Öffnungszeiten bei Gaststätten (die verschiedenen Arten). In München gilt die gesetzliche Sperrzeit für Gaststättenbetriebe, die nicht durch eine Sondergenehmigung davon ausgenommen sind. Es gibt also durchaus unterschiedlich lange maximale Öffnungszeiten.


Das hat zunächst nichts damit zu tun, wie lange der Betrieb in der jeweiligen Küche angeboten wird.

Regelungen

So sehen die Regelungen im Detail aus:

  • Die gesetzliche Sperrzeit dauert von 5 bis 6 Uhr.
  • Für Spielhallen gelten Sperrzeiten von 3 bis 9 Uhr.
  • Sonderregelungen gibt es für die Freiluft- und Außengastronomie, d. h. bis wann man in München abends vor einem Lokal oder in einer Freischankfläche (Biergarten) Gäste bewirten darf. Von Juni bis August dürfen Wirtsleute ihre Gäste bis 24 Uhr draußen bewirten.
  • Ausnahmegenehmigungen gibt es beispielsweise für bestimmte Diskotheken, die noch länger geöffnet bleiben dürfen. Dabei spielt auch eine Rolle, ob ein Wohnviertel betroffen sein könnte oder nicht.


220px-Disambig-dark.svg.png Der Begriff Sperrstunde kann im München Wiki mit verschiedenen Bedeutungen verwendet werden:


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