Pegida-Demonstration vor der Feldherrnhalle

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Eine Pegida-Demonstration fand am 26. Oktober 2015, einem Montag, vor der Feldherrnhalle statt. Das Ordnungsamt/Kreisverwaltungsreferat der Stadt München (KVR) hatte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und dessen Bestätigung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), dass Pegida an der Feldherrenhalle demonstrieren darf, mit Enttäuschung hingenommen.

"Dass eine Organisation, die offenkundig rechtsextreme Inhalte vertritt, vor der Feldherrenhalle demonstrieren darf, ist eine Schande für München! Wir hoffen inständig, dass das Verwaltungsgericht im Hinblick auf die nächste Pegida-Veranstaltung, die für den 9. November angekündigt ist, mehr Sensibilität bei dem Thema zeigt", sagt Beatrix Zurek, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD.


Eine Folge war, dass das Bündnis "München ist bunt" seine an der Feldherrenhalle geplante Kundgebung nicht abhalten konnte. Es führte eine Gegendemo durch.

Gegen 19 Uhr versammelten sich nach Polizeiangaben etwa 200 Pegida-Anhänger auf dem Platz und zogen anschließend zum Siegestor und wieder zurück. 350 Gegendemonstranten versuchten, mit Pfiffen und "Nazis raus"-Rufen dagegen zu halten.


Das Verwaltungsgericht habe wegen der Eilbedürftigkeit diese Entscheidung allein aufgrund einer Interessenabwägung entschieden. Maßgeblich sei, dass die behördliche Verlegung des Versammlungsortes einen wesentlichen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit dargestellt hätte. In der Kürze der Zeit sei es dem Gericht nicht möglich gewesen, die vorgelegten Redebeiträge des Veranstaltungsleiters Heinz Meyer umfassend rechtlich zu beurteilen. Gegen Meyer ermittelt derzeit der Generalbundesanwalt wegen des Verdachts auf Bildung einer terroristischen Vereinigung. Aufgrund der jüngsten Äußerungen Meyers befürchtete das Ordnungsamt eine „Verhöhnung von NS-Opfern unter dem Deckmantel der sogenannten Bürgerlichkeit“.

Die Stadt hat damit argumentiert, dass aufgrund der Teilnahme bekannter Neonazis und der eindeutigen und regelmäßigen antisemitischen Äußerungen aus Pegida-Versammlungen heraus eine gezielte Verhöhnung der Opfer der NS-Zeit bezweckt sei. Das Gericht erwiderte, "Die im Bescheid aufgestellten Thesen des KVR für eine zunehmende Radikalisierung der Veranstaltungen sind nach Ansicht der Kammer noch wenig tatsächlich untermauert."

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