Café Meineid
Ist eine Fernsehserie von Franz Xaver Bogner von 1990 bis 2003. Handlungsort ist das Amtsgericht München im Münchner Justizpalast. Dort gibt es skurille Prozesse die von bayerischen Volksschauspielern als Beklagter, Kläger oder Zeugen dargeboten werden. Auf Satirische Art und Weise werden menschliche Eigenheiten zum besten gegeben. Der eingebildete Münchner genauso wie der mit der bayerischen Landeshauptstadt fremdelte auswärtige. Dabei werden alle Gesellschaftschichten dargestellt. Mit einer Mischung aus Humor, Ironie und machmal auch Melancholie lässt hier Franz Xaver Bogner die einzelnen Akteure auftreten. Schauspieler und Kaberettisten wie Gustl Bayrhammer, Willy Harlander, Alexander Duda, Andreas Giebel, GünterGrünwald, Helmut Schleich, Jörg Hube, Christine Neubauer, Hans Kraus, Ottfried Fischer, Elmar Wepper und andere mehr (alle zu nennen würde hier den Rahmen sprengen) geben zum Teil mehrmals in unterschiedlichen Rollen, in verschiedenen Folgen ihr stell dich ein geben. Hauptfigur ist die des Amtsrichter Wunder gespielt von Erich Hallhuber. In den frühen Folgen hatteer noch einen Kollegen gespielt von Jaques Breuer. Aber nach einigen Folgen schied dieser aus. In den meisten Folgen spielen einige Szenen immer abwechselnd im Gerichtssaal und im Cafe. Wo Wachtmeister Kogel dargestellt von Wolfi Fischer der den ganzen Tag mit Weißbier trinken verbringt und zu allem seinen Kommentar abgibt. Oft nervt er damit die Wirtin Hilde vom Cafe (Kathi Leitner) sowie Amtsrichter Wunder und den Staatsanwalt Kainz gespielt von Norbert Mahler die dort mit am Stammtisch sitzen und ihre Pausen zwischen den Verhandlungen verbringen. In den späteren bekommt Kogel einen jungen Kollegen Karl Herrmann. Seinen Anfänglichen Übereifer bremst Kogel sehr schnell ein so das zwei faule Jusitzbeamte im Cafe herumsitzen. Doch Herman repariert nebenbei Handys im Cafe wo den anderen der Gestank stört. Kurzzeitig hat er auch eine Beziehung zur Protikollführerin Fräulein Heider (Thekla Mayhof). Im Cafe oder auf dem Flur sind oft schon die Beteiligten des nächsten Prozesses anwesend. Ihre Gedpräche versteht man erst im nachfolgenden Prozess. Ursprünglich dauerte jeder Folge ca. 25 Minuten später wurden bei den Wiederholungen je zwei Folgen zu einer Folge zu ca. 45 Minuten.