NSU-Prozess

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Vor dem Oberlandesgericht München findet 2013 ein Gerichtsverfahren wegen der Mordserie an Kleinunternehmern an mehreren Orten statt, das allgemein unter Bezeichungen wie NSU-Prozess / Neonazi-Mordserie bereits im Vorfeld für viel Aufsehen sorgte. Der Grund des Verfahrens, die NSU-Mord-Serie fand zwischen 2000 und 2006 statt. Unklar ist ob zu der 2007 in Heilbronn ermordeten Polizistin Kiesewetter von dem Zwickauer Neonazi-Trio eine engere Verbindung gab.

Nach Einschätzung der Ermittler wurden in den Jahren 2000 bis 2006 bundesweit acht türkischstämmige Männer und ein Grieche durch eine rechtsextremistische Gruppierung aufgrund ihrer ausländischen Herkunft ermordet. Der Gruppe werden zwei tote Männer (4. Nov. 2011), und ein verhafteter Mann und eine Frau zugeordnet. Die Bundesanwaltschaft führte die Ermittlungen erst seit November 2011.

Die Neonazi-Mordserie wird allgemein so genannt, weil seit November 2011 die der Neonazi-Szene zuzuordnenden mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die am 4. November 2011 Suizid begingen, und die ebenfalls des Terrorismus beschuldigte Beate Zschäpe, die sich am 8. November 2011 der Polizei stellte, unter Mordverdacht stehen. Im November 2011 ergingen gegen weitere unter Tatverdacht stehende Unterstützer dieser Vereinigung mit der Eigenbezeichnung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) Anklage.

13 Jahre lang lebten die als Haupttäter angeschuldigten drei Personen Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt (tot) und Uwe Mundlos (tot) unerkannt und ohne offizielle Anmeldung in Deutschland. Von den jetzt fünf Angeklagten, die von insgesamt zwölf Rechtsanwälten verteidigt werden, sind zwei in Untersuchungshaft.

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Oberlandesgerichte sind laut Gerichtsverfassungsgesetz als erste Instanz dann zuständig, wenn der Vorwurf auf Mord (und wie hier Bildung einer terroristischen Einigung) lautet. Der Prozess sollte unbedingt in München verhandelt werden. Von zehn Morden, für die der so genannte NSU verantwortlich gemacht wird, wurden fünf in Bayern verübt - zwei in München, drei in Nürnberg.

Deshalb soll der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts der bayerischen Hauptstadt urteilen. Der größte Sitzungssaal wurde extra umgebaut und erwies sich schon bei der Verteilung der Presseplätze als zu klein.

Zeitplan

Am 6. Mai (ursprünglich war der 17. April geplant) 2013 war der erste Prozesstag.

Der Strafsenat wird in der Regel zweimal wöchentlich tagen. Die bisher festgelegten 86 Verhandlungstage bis Januar 2014 dürften nach Einschätzung des Vorsitzenden für dieses umfangreiche Verfahren nicht ausreichen.

Die Presseplätze für den NSU-Prozess werden nach einem Beschluss des Verfassungsgerichts dazu neu vergeben. Deshalb wird der Prozess kurzfristig auf den 6. Mai vertagt. So hat das Oberlandesgericht München am 15.4.13 überraschend entschieden.

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