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Für die Vorschriften zur zukünftigen Bebauung der neuen Verbindungsstraße durch den ehemaligen Per(s)-Fabrik-Anger wird am 26. August 1845 zur öffentlichkeit gebracht, ''daß nun die '''Adelgundenstraße''' der [[Lehel|Sankt Anna Vorstadt (heute meist Lehel)]], 30' breit, die Hildegardstraße durchschneidend, nur mit zusammenhängenden Häusern bebaut werden darf.'' | Für die Vorschriften zur zukünftigen Bebauung der neuen Verbindungsstraße durch den ehemaligen Per(s)-Fabrik-Anger wird am 26. August 1845 zur öffentlichkeit gebracht, ''daß nun die '''Adelgundenstraße''' der [[Lehel|Sankt Anna Vorstadt (heute meist Lehel)]], 30' breit, die Hildegardstraße durchschneidend, nur mit zusammenhängenden Häusern bebaut werden darf.'' | ||
==Straßenverlauf== | ==Straßenverlauf== | ||
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Entgegen der Erklärung bei Weski, Habel, und Hallinger, als wäre die Adelgundenstraße im Zuge des Baus und Benennung des Sankt-Anna-Platzes bereits im Jahr 1911 zur Sankt-Anna-Straße zugeschlagen worden, ist nicht richtig. Dies wurde erst nach dem 2. Weltkrieg vollzogen. Wie dies Straßenpläne, Hausnummernvergabe, und Fotoansichten belegen. | Entgegen der Erklärung bei Weski, Habel, und Hallinger, als wäre die Adelgundenstraße im Zuge des Baus und Benennung des Sankt-Anna-Platzes bereits im Jahr 1911 zur Sankt-Anna-Straße zugeschlagen worden, ist nicht richtig. Dies wurde erst nach dem 2. Weltkrieg vollzogen. Wie dies Straßenpläne, Hausnummernvergabe, und Fotoansichten belegen. | ||
==Verkehrsverlauf== | |||
Die Straße ist in unterschiedlicherweise als Einbahnstraße ausgelegt. So darf sie ab der Ecke mit der Mannhardtstraße bis zur Knöbelstraße nur in die Richtung Maximilianstraße mit Kraftfahrzeugen befahren werden. | |||
==Straßenniveau== | ==Straßenniveau== |
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