Hundesteuer
- Hier ist Platz für Alles zur/über die Hundesteuer ???
- Die Hundesteuer wird von der Stadtverwaltung im Kassen- und Steueramt erhoben.
Die Stadt München kennt für Hunde zwei Steuersätze:
- 100 €/Jahr für jeden gehaltenen Hund beziehungsweise
- 800 €/Jahr für jeden gehaltenen „Kampfhund“
Für Zweit- oder Dritthunde wird in der Stadt also keine erhöhte Steuer verlangt.
Steuerbefreiung
Steuerbefreiungen sind in einigen Ausnahmefällen möglich:
- Hunde sind im Tierheim untergebracht,
- Hunde werden von Blinden, Gehörlosen, Schwerhörigen oder völlig hilflosen Personen gehalten, wobei dann die Unentbehrlichkeit des Hundes nachgewiesen werden muss,
- Hunde werden von verbündeten Stationierungsstreitkräften, Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in Deutschland gehalten.
Die Befreiung von der Hundesteuer erfolgt nur auf Antrag. Die Voraussetzungen müssen nachgewiesen, bei Hunden im Einsatz deren Eignung festgestellt sein. Weiterhin können Hundehalter sich von der Hundesteuer befreien lassen, wenn sie einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen. Die Steuerfreiheit gilt für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung und ausschließlich für Hunde, die nach dem 01.05.2014 aus dem Tierheim übernommen wurden. Nicht möglich ist die Steuerbefreiung für Kampfhunde, es sei denn, der Halter kann eine Bescheinigung vorweisen, die die Kampfhundeeigenschaft widerlegt.
Hundeführerschein
Hundehalter, die nach dem 01.05.2014 eine Prüfung zum Hundeführerschein gemacht haben, können sich ebenfalls von der Hundesteuer befreien lassen. Auch Hunde, die von der Steuer befreit sind, erhalten eine Steuermarke, die stets gut sichtbar am Hund angebracht sein muss. Ist die Steuermarke beschädigt, kann sie eingesendet werden und Hundehalter erhalten kostenfreien Ersatz. Bei Verlust der Steuermarke gibt es ebenfalls eine Ersatzmarke, die jedoch mit einer Gebühr von fünf Euro belegt ist.